Australische Studie bestätigt Digitalminister / Mehring: „Verbote wirken nicht – Identifikationspflicht ist der Schlüssel!“
25. Juni 2026
Eine aktuelle Studie aus Australien liefert den ersten Realtest für ein gesetzliches Social-Media-Mindestalter und bestätigt die bayerische Position. Wie Forscher der australischen Universität Newcastle im Fachmagazin „The BMJ“ berichten, nutzten drei Monate nach Inkrafttreten des „Social Media Minimum Age Act“ weiterhin 85 Prozent der Jugendlichen unter 16 Jahren dieselben Plattformen wie zuvor – über falsche Altersangaben, Fake-Accounts oder VPN-Tunnel.
Digitalminister Dr. Fabian Mehring sieht darin eine klare Bestätigung seiner Haltung: „Australien hat gerade live vorgeführt, wovor ich seit Beginn der Debatte gebetsmühlenartig warne. Ein Verbot, das nicht kontrolliert und durchgesetzt werden kann, bringt uns nicht weiter – das ist jetzt auch wissenschaftlich nachgewiesen. Das ist die logische Konsequenz eines Gesetzes, das auf Selbstauskunft statt auf echte Altersverifikation setzt. Die Wahrheit ist: Wir haben längst Regeln, uns fehlt die technische Durchsetzung.“
Der Minister verweist zudem darauf, dass die Studie seine Warnung vor Ausweichbewegungen bestätige: „Jugendliche weichen aus, wenn man sie im Netz einfach aussperrt, statt sie mit Medienkompetenz zur Nutzung altersgerechter Inhalte zu befähigen. Am Ende ist Kinder- und Jugendschutz eben eine gesellschaftliche Aufgabe, und keine, die sich mit einem Verbot per Gesetz erledigen lässt.“
Mehring erneuert vor diesem Hintergrund seine Forderung nach einer konsequenten, europaweit einheitlichen Identifikationspflicht im Netz als Grundlage wirksamen Jugendschutzes: „Bevor wir über wirkungslose Altersgrenzen streiten, müssen wir wissen, wer überhaupt am anderen Ende der Leitung sitzt und wie alt ein Nutzer ist. Dann kann allen Nutzern gezielt ausschließlich altersgerechter Content ausgespielt werden – so ähnlich wie bei der FSK-Freigabe beim Film. So geht echter Jugendschutz, ohne dass jemandem dafür das Internet verboten werden muss.“
Pressemitteilung
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HERAUSGEBER
Bayerisches Staatsministerium für Digitales

