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Bundesländer drängen auf Weiterentwicklung bei Online-Zugangsgesetz / 5-Punkte-Plan für Verwaltungsdigitalisierung

21. Februar 2022

Neun deutsche Bundesländer drängen bei der Bundesregierung auf eine Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). In einem gemeinsamen Positionspapier von Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen an den Bund schreiben die Länder für das weitere Vorgehen bei der Verwaltungsdigitalisierung fünf Punkte fest, die dabei für sie essenziell sind. So fordern sie eine qualitative Weiterentwicklung des OZG sowie eine effizientere und transparentere Steuerung und Finanzierung. Zudem müssten die sogenannten EfA-Leistungen („Einer-für-Alle“) wettbewerbskonform weiterentwickelt, das Gesetz in die Fläche und zu den Kommunen gebracht und der OZG-Rechtsrahmen zeitnah föderal weiterentwickelt werden.

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach erklärt: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine unserer größten Herausforderungen. Das Onlinezugangsgesetz war hier eine erste, wichtige Weichenstellung. Jetzt geht es darum, den nächsten Schritt zu machen. Wir müssen vor allem die Kommunen bei der OZG-Umsetzung mitnehmen. Sie sind das Gesicht der Verwaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Der Bund ist jetzt gefordert, das OZG passgenau und zielorientiert weiterzuentwickeln.“

In dem von Bayern initiierten Positionspapier begrüßen die Länder den Fahrplan des Bundes für die Erarbeitung von Eckpunkten für ein OZG 2.0. Die fünf Punkte des Papiers seien essenziell für die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes und daher aus Sicht der beteiligten Länder notwendiger Bestandteil einer konsensual von Bund und Ländern getragenen Agenda für die künftige OZG Umsetzung.

Das Positionspapier zum Download: Fünf „Essentials“ für ein OZG 2.0 (PDF, 152 KB)