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Digitalminister Dr. Fabian Mehring zur Chatkontrolle: „Kein Grundrechtseingriff im Hauruck-Verfahren“

10. Juli 2026

Das Europäische Parlament hat am Donnerstag im Eilverfahren für eine befristete Fortführung der freiwilligen Chatkontrolle bis April 2028 gestimmt. Zwar beschloss das Parlament zugleich, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation ausdrücklich auszunehmen. Bayerns Digitalminister Dr. Fabian Mehring bewertet das Ergebnis differenziert - und übt zugleich deutliche Kritik an Inhalt und Verfahren.

Digitalminister Dr. Fabian Mehring: „Wir müssen verhindern, dass Unschuldige ohne jeden Anfangsverdacht ins Visier automatisierter Systeme geraten, denn private Post muss privat bleiben. Das ist für mich der entscheidende Maßstab auch bei der Chatkontrolle. Kinderschutz ist ein hohes Gut, daher müssen Plattformen gezielt nach Missbrauchsdarstellungen suchen dürfen. Dass verschlüsselte Kommunikation von der Regelung ausgenommen bleibt, ist ein entscheidender Kompromiss.

Trotzdem bleibt die Anmutung einer anlasslosen Durchsuchung privater Kommunikation von Millionen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger. Und das ist und bleibt ein Grundrechtseingriff, egal wie oft er neu verpackt wird. Wie diese Praxis tatsächlich wirkt, wer am Ende wirklich erfasst wird und wie hoch die Fehlerquote ist, muss jetzt untersucht und offengelegt werden. Auf dieser Grundlage muss dann dringend eine neue, verhältnismäßige Lösung gesucht werden.

Denn es lässt sich genauso wenig verharmlosen, dass ein zuvor bereits vom Parlament abgelehntes Vorhaben per Eilverfahren kurz vor der Sommerpause noch einmal durchgesetzt wurde. Das ist kein guter Stil, sondern ein Hauruck-Verfahren gegen den zuvor erklärten Mehrheitswillen des eigenen Parlaments. Und wer so vorgeht, muss sich nicht wundern, wenn das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in europäische Institutionen weiter leidet.“