
Digitale Barrierefreiheit für die öffentliche Verwaltung in Bayern
Digitale Barrierefreiheit – Alle mitnehmen!
Unser Leben – Arbeit, Alltag, Behördengänge – wird immer digitaler. Umso wichtiger ist, dass digitale Inhalte und Anwendung für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind, unabhängig von deren Fähigkeiten oder individuellen Einschränkungen. Denn digitale Teilhabe ist Voraussetzung für vollwertige gesellschaftliche Teilhabe.
Rund zehn Prozent der Bevölkerung sind aufgrund von Einschränkungen auf digital barrierefreie Webanwendungen angewiesen, für dreißig Prozent der Bevölkerung sind barrierefreie Anwendungen – beispielsweise aufgrund eingeschränkter Sprachkenntnisse oder mangelnder digitaler Erfahrung – wünschenswert. Alle User profitieren von nutzerfreundlich aufgebauten, barrierefreien Webanwendungen.
Beispiele für digitale Barrieren
- Für Menschen mit Seheinschränkungen sollten Webinhalte beispielsweise Textbeschreibungen von Bildern, ausreichende Kontraste und Schriftgrößen aufweisen.
- Für Menschen mit Höreinschränkungen sollten für Audiodateien und Videos Untertitel und Transkripte oder Inhalte in Gebärdensprache bereitgestellt werden.
- Für Menschen mit motorischen Einschränkungen sollten Anwendungen mit Tastatur und Sprachsteuerung navigierbar sein.
Öffentliche Stellen in Bayern sind gemäß der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) im Sinne des Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) und der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (EU-Richtlinie 2016/2102) verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Um öffentliche Einrichtungen bei der Umsetzung zu unterstützen, hat das Bayerische Digitalministerium ein Controllingsystem und Fachgremien etabliert und bietet im Rahmen des Programms „Bayern barrierefrei“ in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) verschiedene Maßnahmen, Schulungen und Arbeitshilfen an: