
TOP-Leistungen Bayern
Die IT-Beauftragte koordiniert die Digitalisierung der Verwaltung und gibt hierfür die strategische Zielrichtung vor. Eine KernÂaufÂgabe ist dabei die Umsetzung des Koalitionsvertrags, wonach ab Ende 2020 für die wichtigsten VerÂwalÂtungsÂÂverfahren flächendeckende Online-Services für Bürger/-innen sowie Unternehmen bereitstehen sollen.
Damit gehen die Ziele Bayerns über die Vorgaben des OnlineÂzugangsÂgesetzes (OZG) hinaus, nach welchem alle VerÂwaltungsÂleistungen bis Ende 2022 digital und – sofern sinnvoll – auch als App angeboten werden sollen. Die Ergebnisse stellt Bayern dem Bund und Ländern im Sinne des NachÂnutzungsÂgedankens zur Verfügung.
Digitaler Bauantrag
Seit 1. März 2021 können in fünf Pilotlandkreisen (Ebersberg, Hof, Kronach, Neustadt an der WaldÂnaab und Traunstein) Bauanträge auch digitale einÂgeÂreicht werden. Im Landratsamt Traunstein war der Testbetrieb sogar schon im Dezember 2019 angelaufen.
Die Pilotphase verläuft sehr erfolgreich. Rund 250 Bauanträge (Stand: Juni 2021) wurden in den ersten drei Monaten digital eingereicht. GenehmigungsÂverfahren werden so schneller und einfacher. Wichtig war dabei, die bisherigen Papieranträge nicht einfach 1:1 digital umzusetzen. Vielmehr wurden die Prozesse und rechtlichen Rahmenbedingungen so angepasst, dass der Online-Assistent seine Stärken bei Benutzerfreundlichkeit und Plausibilität ausspielen kann.
Aus Bürgersicht ist der Bauantrag eine der wichtigsten VerwaltungsÂleistungen, die daher in Bayern prioritär umgesetzt wird. DigitalÂministerium und das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr treiben das Projekt gemeinsam voran. Der Digitale Antrag steht – verbunden mit einer Eintragung in der Digitalen Bauverordnung (DBauV) – grundsätzlich allen unteren BauÂaufsichtsÂbehörden und unteren Abgrabungsbehörden in Bayern schon jetzt zur Verfügung.
TOP-Leistungen
Grundlage für die Bestimmung der wichtigsten Leistungen in Bayern bilden der OZG-Umsetzungskatalog (Stand Februar 2019) sowie die sogenannte Single Digital Gateway (SDG) Verordnung der Europäischen Union. Die TOP-Leistungen Bayern setzen sich aus
- OZG-Leistungen der Prioritätsstufe 1 und 2 des OZG-Umsetzungskatalogs (Stand Februar 2019),
- Schlüsselverfahren der SDG-Verordnung sowie
- weiteren landesspezifische Leistungen, die in bilateralen Gesprächen mit den Ressorts bestimmt wurden,
zusammen.
Zu den TOP-Leistungen zählen beispielsweise:
- Leistungen aus dem Bereich Steuern, wie Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer,
- Leistungen aus dem Bereich Familie, wie Familiengeld, Geburtsurkunde und -bescheinigung, Elterngeld, Mutterschaftsgeld,
- Leistungen aus dem Bereich Soziales, wie Landespflegegeld oder Melde- und Beitragsnachweise zur Sozialversicherung,
- Leistungen aus dem Bereich Bauen und Wohnen, wie Baugenehmigung, Wohngeld, Härtefallfond bei Straßenausbaubeiträgen,
- Leistungen aus dem Bereich Unternehmen, wie Unternehmensanmeldung, Gewerberegisterauszug,
- Leistungen aus dem Bereich Bildung, wie Beantragung Bafög, Hochschulanmeldung,
- Leistungen aus dem Bereich Engagement und Hobby, wie Beantragung Briefwahl,
- Leistungen aus dem Bereich Verkehr, wie Kraftfahrzeugzulassung, -um- und -abmeldung oder Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung,
- Querschnittliche Leistungen, wie Beantragung des Personalausweises, Meldebestätigung, Führungszeugnis.
Für die TOP-Leistungen Bayern sollen digitale Antragsformulare durch die jeweils zuständigen Ressorts bereitgestellt werden. Diese können von den vollziehenden Stellen auf freiwilliger Basis genutzt werden.
Für die Umsetzung der TOP-Leistungen sind die Ressorts und vollziehenden Stellen verantwortlich. Bei Bedarf unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Digitales bei der Meilensteinplanung.
Pressemitteilung
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