
FINK – Interoperable Nutzerkonten
Ob Bankservices oder Behördenleistungen im Internet: Bürger müssen sich bei der Verwendung solcher Dienste eindeutig und sicher identifizieren. Zahlreiche Bundesländer und der Bund haben hier bereits entsprechende IT-Lösungen, sogenannte Nutzerkonten, etabliert.
Das Föderierte Identitätsmanagement interoperabler Nutzerkonten (FINK) sorgt dafür, dass Bürger mit ihrem bereits bestehendem Nutzerkonto und den dazugehörigen persönlichen Zugangsdaten auch Online-Dienste anderer Bundesländer oder des Bundes nutzen können – ohne sich erneut authentifizieren oder gar einen Zugangsantrag stellen zu müssen.
Ziel: Behördengänge einfacher machen
Behördengänge können oft sehr zeitaufwendig sein. Dank digitaler Lösungen lässt sich das beschleunigen. Das Bayerische Staatsministerium für Digitales bietet hierfür eine übergreifende Lösung für ganz Deutschland im Auftrag des IT-Planungsrates an. Die derzeit unterschiedlichen Bürgerkonten von Bund und Ländern werden dafür interoperabel verbunden. Voraussetzung sind klar definierte Regeln, wie die Systeme miteinander kommunizieren können.
Der große Vorteil der Interoperabilität der Bürgerkonten: Die Bürgerinnen und Bürger müssen nur bei einem Bürgerkonto in Deutschland ihre Daten hinterlegen und können davon ausgehend mithilfe der Technik aus Bayern die Verwaltungsleistungen der anderen Bürgerkonten in ganz Deutschland nutzen.
Wie funktioniert das konkret?
Behörden benötigen einen sicheren Identitätsnachweis, um Verwaltungsleistungen online anbieten zu können. Im Freistaat Bayern gibt es hierfür das BayernPortal mit dem bayerischen Bürgerkonto basierend auf der BayernID. Diese identifiziert die Bürgerinnen und Bürger und gibt die Daten mit deren Einwilligung sicher an einen Online-Dienst in einem anderen Bundesland weiter. Das funktioniert ganz ohne erneute Registrierung, weil sich die Länder untereinander vertrauen. So ist es möglich, dass digitale Verwaltungssysteme deutschlandweit miteinander kommunizieren können.
Für die Bürgerinnen und Bürger wird das zum Beispiel bei einem Umzug in ein anderes Bundesland relevant. Durch die Kooperation von Bund und Ländern kann E-Government – aufgrund der vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales bereit gestellten Technologie – länderübergreifend genutzt werden. Alle Bürgerinnen und Bürger profitieren.