Die IT-Beauftragte koordiniert die Digitalisierung der Verwaltung und gibt hierfür die strategische Zielrichtung vor. Eine Kernaufgabe ist dabei die Umsetzung des Koalitionsvertrags, wonach ab Ende 2020 für die wichtigsten Verwaltungsverfahren flächendeckende Online-Services für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bereitstehen sollen. Damit gehen die Ziele Bayerns über die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) hinaus, nach welchem alle Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital und – sofern sinnvoll – auch als App angeboten werden sollen. Die Ergebnisse stellt Bayern dem Bund und Ländern im Sinne des Nachnutzungsgedankens zur Verfügung
Grundlage für die Bestimmung der wichtigsten Leistungen in Bayern bilden der OZG-Umsetzungskatalog (Stand Februar 2019) sowie die sog. Single Digital Gateway (SDG) Verordnung der Europäischen Union. Die TOP-Leistungen Bayern setzen sich aus
zusammen.
Zu den TOP-Leistungen zählen beispielsweise:
Für die TOP-Leistungen Bayern sollen digitale Antragsformulare durch die jeweils zuständigen Ressorts bereitgestellt werden. Diese können von den vollziehenden Stellen auf freiwilliger Basis genutzt werden.
Für die Umsetzung der TOP-Leistungen sind die Ressorts und vollziehenden Stellen verantwortlich. Bei Bedarf unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Digitales bei der Meilensteinplanung.
Die IT-Beauftragte wird einen Masterplan zur OZG-Umsetzung erstellen und die zeitgerechte Umsetzung durch die Ressorts bzw. vollziehenden Stellen koordinieren.