
Registermodernisierung – Umsetzung und Engagement des Freistaats Bayern
Eine digitale, bürgerfreundliche Verwaltung
Digitale Technologien stellen traditionelle Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen radikal infrage – das gilt auch für die Kommunikation mit der Verwaltung. Immer häufiger wünschen sich Bürgerinnen und Bürger digitale Verwaltungsangebote, um lange Wartezeiten zu verkürzen und das wiederholte Beibringen von Nachweisen, die der Behörde ohnehin vorliegen, zu vermeiden.
Der Freistaat Bayern möchte die Entwicklung hin zu einer modernen, digitalen und bürgerfreundlichen Verwaltung vorantreiben. Dazu bedarf es einer umfassenden Modernisierung der deutschen Registerlandschaft, denn bislang standen verschiedene technische und rechtliche Hürden einer modernen, serviceorientierten Verwaltung im Weg. Die Registermodernisierung ist ein aufwendiges Projekt, in dem Bund und Länder die technische, strukturelle und rechtliche Weiterentwicklung der deutschen Registerlandschaft koordinieren – und das unter Beibehaltung des hohen deutschen Datenschutzniveaus. Ziel ist eine smarte und effiziente Verwaltung für alle Bürgerinnen und Bürger.
Was wurde schon erreicht?
Registermodernisierungsgesetz
Um die Qualität der Registerlandschaft zu erhöhen und damit die eindeutige Zuordnung zu ermöglichen, haben Bundestag und Bundesrat Anfang 2021 das Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz, kurz RegMoG) verabschiedet.
Das Gesetz führt ein numerisches Personenkennzeichen ein und schafft so eine eineindeutige Identifizierungsmöglichkeit, um zugehörige Datensätze einander zweifelsfrei zuordnen zu können. Damit ermöglicht es ein registerübergreifendes Identitätsmanagement unter Einhaltung datenschutz- und verfassungsrechtlicher Bestimmungen. Am 6. April 2021 wurde das RegMoG im Bundesgesetzblatt verkündet. Zum 31. August 2023 sind nun die maßgeblichen Bestimmungen des Gesetzes in Kraft getreten, sodass die fünfzig Register nach dem RegMoG nun verpflichtet sind, die Identifikationsnummer als Personenkennzeichen bis Ende 2028 abzurufen und zu speichern.
Nationales Once-Only-Technical-System (NOOTS)
Im Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS-Staatsvertrag) haben sich Bund und Länder zum Ziel gesetzt, das NOOTS als gemeinsames flächendeckendes informationstechnisches System zu etablieren. Das NOOTS ermöglicht den automatisierten, reibungslosen und schnellen Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen und ist damit kostengünstig und bürokratiearm. Beispielsweise müssen bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen wie einem Bewohnerparkausweis Nachweise nicht mehr von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen vorgebracht werden, sondern sie können mit Erlaubnis der antragstellenden Person direkt aus den Datenbeständen der öffentlichen Verwaltung abgerufen werden.
Der Freistaat Bayern hat den NOOTS-Staatsvertrag im September 2025 ratifiziert. Nach Vorliegen der erforderlichen Anzahl an Ratifikationsurkunden ist er am 1. Februar 2026 in Kraft getreten.
Seit Ende 2025 steht das NOOTS in einer ersten Version zur Verfügung und wird kontinuierlich ausgebaut, um ab November 2026 einen nutzerfreundlichen und effizienten Anschluss in der Fläche zu ermöglichen. Das NOOTS dient auch der Umsetzung der EU-weiten Vorgaben zur Einführung des Once-Only-Prinzips, um die EU-weite Behördenzusammenarbeit zu vereinfachen und Verwaltungsaufwand zu verringern.
Umsetzung der Registermodernisierung und Engagement des Freistaats Bayern
Im IT-Planungsrat kooperieren Bund und Länder, um die Zusammenarbeit im Bereich Informationstechnik zu koordinieren. Durch den IT-Planungsratsbeschluss wurde zunächst das Koordinierungsprojekt Registermodernisierung eingerichtet. Der Freistaat Bayern hat in diesem Projekt gemeinsam mit Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und dem Bund die Federführung übernommen.
Das Koordinierungsprojekt hat die Anforderungen an die Registermodernisierung identifiziert, sich überlegt, wie eine Registerlandschaft auf der Basis vernetzter Register aussehen sollte, und die zur Umsetzung erforderlichen Maßnahmen geplant, um die Modernisierung der Register schnellst- und bestmöglich umzusetzen.
Mit dem folgenden Beschluss des IT-Planungsrats wurde das Koordinierungsprojekt in ein ressort- und ebenenübergreifendes Projekt Gesamtsteuerung Registermodernisierung weiterentwickelt, in dem der Bund, der Freistaat Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen als Federführer die Verwirklichung des Zielbildes erfolgreich vorangetrieben haben.
So konnte ab Juli 2025 das Projekt Gesamtsteuerung Registermodernisierung durch den Beschluss des IT-Planungsrats vom März 2025 in die NOOTS-Umsetzungsstrukturen überführt werden. Der Freistaat Bayern engagiert sich dabei weiterhin in der Steuerungsgruppe NOOTS.
Das StMD hat zudem drei Erprobungsprojekte in den Bereichen Bau-, Umwelt- und Energiewesen erfolgreich durchgeführt und bis hin zur produktiven Anbindung an das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) fortgeführt . Diese wurden im Februar 2024 vom IT-Planungsrat beauftragt und finanziert. Ziel der Projekte ist es, wertvolle Erkenntnisse für die deutschlandweite Umsetzung der Registermodernisierung zu gewinnen, indem der Anschluss an das NOOTS anhand realer Anwendungsfälle getestet wird.
Im Erprobungsprojekt Bau wird der Nachweisdatenaustausch für den EfA-Dienst des digitalen Bauantrags mit einem technischen Durchstich zu einem zentralen Register erprobt – ein wichtiger Schritt hin zu einem medienbruchfreien Antragsverfahren.
Das Erprobungsprojekt Umwelt entwickelt, dem Once-Only-Prinzip folgend, den Registrierungsantrag für Umweltgutachter. Dabei werden Daten aus dem Zulassungsregister abgerufen und gleichzeitig die Berechtigung zum Abruf geprüft.
Ein ähnlicher Anwendungsfall findet sich im Erprobungsprojekt Energie. Hier steht die Registrierung einer Energiekraftanlage im Fokus, bei der der Abruf von Nachweisdaten aus dem Marktstammdatenregister eine zentrale Rolle spielt.
Die Erprobung der Registermodernisierung stellt sicher, dass die Herausforderungen erkennbar und die weitere Umsetzung rechtlich, technisch und organisatorisch planbar wird. Mit seinen Kooperationspartnern legt der Freistaat Bayern einen wichtigen Grundstein für eine effiziente, digitale und zukunftsorientierte Verwaltung.
RegMo-Koordination in Bayern
Die Etablierung von Landeskoordinatoren wurde vom IT-Planungsrat im Sommer 2023 beschlossen, um eine erfolgreiche, effiziente und flächendeckende Umsetzung der Registermodernisierung in den einzelnen Ländern zu gewährleisten. In Bayern übernimmt das Bayerische Staatsministerium für Digitales diese Aufgabe.
Zum einen fungiert die Landeskoordination als zentrale Ansprechstelle für die NOOTS-Umsetzungsorganisation und das Bundesverwaltungsamt (BVA). Zum anderen stellt die Landeskoordination ein wichtiges Bindeglied zur föderalen Ebene dar, indem sie durch regelmäßige Kommunikation den Informationsfluss von und zu den Fachressorts und Kommunen sicherstellt. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Landeskoordination auf die notwendige Haushaltvorsorge im Land hinzuweisen und alle notwendigen Vorkehrungen und Maßnahmen zur Umsetzung der Registermodernisierung in Bayern inklusive der Kommunen zu überblicken sowie zu koordinieren. Die Landeskoordination bildet damit das strategische Bindeglied zwischen der bundesweiten Planung und der landeseigenen bzw. kommunalen Umsetzung der Registermodernisierung.
Die Registermodernisierung ist ein großes Vorhaben, das viel Ausdauer bedarf. Mit vereinten Kräften legen wir für Bayern, Deutschland und Europa einen wichtigen Grundstein für die Digitalisierung!