
Single-Digital-Gateway-Verordnung
Die SDG-Verordnung schafft die Voraussetzungen für ein zentrales Portal
Die Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG) soll den europaweiten digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen ermöglichen. Mit erfolgreicher Umsetzung erhalten EU-Bürgerinnen und -Bürger ein einheitliches digitales Zugangstor zu den Online-Verwaltungsdiensten und Informationen zu den Verwaltungsdienstleistungen der Mitgliedstaaten sowie zu den Hilfs- und Problemlösungsdiensten. Dieses einheitliche digitale Portal ist über das Your Europe zu erreichen, das zu diesem Zweck laufend erweitert und modernisiert wird.
Um medienbruchfreie und automatisierte Abläufe garantieren zu können, beinhaltet die SDG-Verordnung wichtige technische und organisatorische Voraussetzungen, die in Deutschland zum überwiegenden Teil bereits umgesetzt werden. Dazu gehören die Digitalisierung von Antragsverfahren, von bestimmten Registern oder die systematische Erhebung von Nutzer-Feedback. Um eine zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, wurde das Your-Europe-Portal zudem mit den Informationsportalen der Mitgliedstaaten verknüpft.
Der Freistaat Bayern und die bayerischen Gebietskörperschaften sind im Rahmen der SDG-Verordnung zum einen dafür verantwortlich Informationen zu bestimmten Verwaltungsleistungen bereitzustellen. Zum anderen sollen ausgewählte Verwaltungsleistungen digital und möglichst medienbruchfrei abgewickelt werden können.
Das OZG regelt bereits eine Vielzahl der SDG-Anforderungen
Die SDG-Verordnung und das Onlinezugangsgesetz (OZG) verfolgen dasselbe Ziel: Das digitale Angebot der Verwaltung soll bürgernah und nutzerfreundlich sein. Zudem sollen alle Leistungen der öffentlichen Verwaltung über wenige Klicks zu finden sein.