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Am 1. Juli starten Anlaufhilfen für Kinos / Maskenpflicht entfällt / Gerlach: Stehen hinter unseren Filmtheatern

30. Juni 2020

Seit Mitte Juni dürfen Kinos in Bayern nach der Corona-bedingten Schließung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln wieder öffnen. Um sie in der schwierigen Anlaufphase zu unterstützen, stellt der Freistaat 12 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Starthilfen können ab dem 1. Juli von den Kinobetrieben auf der Internetseite www.coronahilfe-kino.bayern.de beantragt werden, die von dem für die Kino- und Filmwirtschaft zuständigen Digitalministerium betrieben wird. Außerdem entfällt die bisher geltende umfassende Maskenpflicht in Kinosälen. Mund-Nasen-Bedeckungen müssen künftig nur noch getragen werden, solange sich Kinobesucher nicht an ihrem Platz befinden.

Digitalministerin Judith Gerlach betont: „Die Anlaufphase wird für die Kinos nicht leicht. Um ihnen hier unter die Arme zu greifen, unterstützen wir sie mit umfangreichen Starthilfen. Der Wegfall der Maskenpflicht während der Filmvorführung wird einen Kinobesuch außerdem wieder attraktiver machen. Eine lebendige Kinoszene ist ein wichtiger Teil der bayerischen Kulturlandschaft. Wir stehen hinter unseren bayerischen Filmtheatern und wollen tatkräftig mit anpacken, dass sie möglichst gut wieder aus dieser Krise herauskommen.“

Ab dem 1. Juli können Kinobetreiber, die pandemiebedingte Liquiditätsengpässe haben, die Anlaufhilfen beantragen. Das Geld soll die Kinos in den ersten Monaten nach der Wiedereröffnung bis Ende 2020 unterstützen. Grundsätzlich antragsberechtigt ist, wer seit dem letzten Jahr ein gewerbliches Kino in Bayern betreibt. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt über die LfA Förderbank Bayern.