Digitalministerin Judith Gerlach spricht zum Thema Interoperabilität

Interoperabilität

Behördengänge für Bürger/-innen einfacher machen

Behördengänge können oft sehr zeitaufwendig sein. Dank digitaler Lösungen lässt sich das beschleunigen. Das Digitalministerium macht sich für eine föderative Lösung für ganz Deutschland bzw. ganz Europa stark. Die unterschiedlichen Länderlösungen werden dafür interoperabel verbunden. Voraussetzung sind klar definierte Regeln, wie die Systeme miteinander kommunizieren können. Der große Vorteil der Interoperabilität: Alle Systeme bleiben für sich eigenständig und unabhängig. Dadurch ist es möglich, dass der Staat schnell und flexibel auf die Belange seiner Bürger/-innen reagieren kann.

Wie funktioniert das konkret?

Behörden benötigen eine sichere Identitätsfeststellung, um Verwaltungsleistungen online anbieten zu können. Im Freistaat Bayern gibt es hierfür das BayernPortal mit seiner BayernID. Diese identifiziert den Bürger und gibt seine Daten, mit dessen Einwilligung, sicher an einen Onlinedienst in einem anderen Bundesland weiter – und zwar ganz ohne erneute Registrierung, weil sich die Länder untereinander vertrauen. So ist es möglich, dass digitale Verwaltungssysteme deutschlandweit miteinander kommunizieren können. Für die Bürger/-innen wird das z.B. bei einem Umzug in ein anderes Bundesland relevant. Bürger/-innen werden unnötige Behördengange erspart. Durch die Kooperation der Länder kann E-Government länderübergreifend genutzt werden – und alle Bürger/-innen profitieren.