
Digitales Amt
Digitale Verwaltung geht nur gemeinsam
Die Digitalisierung im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bis zum Ende 2022 ist eine der zentralen Herausforderungen der öffentlichen Verwaltung. Die bayeÂrischen Kommunen sind mehr denn je gefordert, ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Jetzt gilt es möglichst viele Online-Anträge zeitnah über das BayernPortal bereitzustellen.
Viele Kommunen in Bayern haben bereits mit viel Engagement die Digitalisierung ihrer VerwaltungsÂleistungen begonnen. Mit der Initiative „Digitales Amt“ des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales sollen deshalb künftig Behörden ausgezeichnet werden, welche die OZG-Umsetzung aktiv angehen und bei der Digitalisierung bereits besonders weit voranÂgeÂschritÂten sind. Sie erhalten das Label „Digitales Amt“ in digitaler Form, so dass dieses auf den Homepages der Kommunen als Online-Banner verwendet werden kann. Zudem steht das Label auf Wunsch auch als Plakette bereit, welche beispielsweise vor Ort am entsprechenden Verwaltungsgebäude angebracht werden kann.
Für die Auszeichnung „Digitales Amt“ muss eine Behörde folgende Kriterien erfüllen:
- Im BayernPortal müssen auf der jeweiligen Behördenseite Ihrer Kommune mindestens 50 (komÂmuÂnaÂle und zentrale) Online-Verfahren verlinkt sein (Sonderfall Bezirke: mindestens 30 Online-Verfahren).
- Die angezeigte Zahl ist maßÂgebÂlich: Denn um das OZG zu erfüllen, müssen Ihre Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt sein. Das heißt Online-Verfahren, welche nicht aus dem BayernPortal heraus aufrufbar sind, werden nicht miteinbezogen.
Was zählt als Online-Verfahren?
Online-Verfahren ermöglichen die elektronische Abwicklung von Verwaltungsleistungen. Über Online-Verfahren können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen mit der Behörde kommunizieren, also Anträge, Anzeigen, Meldungen, Anfragen usw. online an die Behörde übermitteln. Es gibt einen „Senden“-Button oder eine ähnliche Schaltfläche und es werden Daten an die Behörde gesendet.
Keine Online-Verfahren sind zum Beispiel:
- Webseiten, die nur Informationen bereitstellen oder eine Suche nach Informationen ermöglichen (zum Beispiel Internetseite einer Behörde, Seiten mit Informationen zu einem bestimmten Thema, Ratsinformationssysteme, Parkgebietssuche, Abfallratgeber)
- Webseiten, auf denen nach der Beantwortung von Fragen den Nutzern ein Prüfergebnis präsentiert wird, das nicht für eine Antragsstellung benötigt wird (sogenannte Prüf- oder Checkseiten wie zum Beispiel Heizkosten-Check, Haushaltsgeräte-Check)
- Webseiten, auf denen nur Informationen oder Standorte in einer Karte dargestellt werden (zum Beispiel kartenbasierte Geoinformationssysteme)
- reine Informations-Apps
Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen durch das OZG, sollten die Online-Verfahren nach Möglichkeit konkreten OZG-Leistungen zugeordnet werden können (siehe hierzu: OZG-Monitoring Bayern).
Für eine Teilnahme an der Initiative „Digitales Amt“ senden Sie uns bitte unter Angabe Ihrer Behörde eine formlose E-Mail an: digitales-amt@stmd.bayern.de. Wir werden Ihnen nach Prüfung Ihrer Anfrage die Plakette mit der Aufschrift „Digitales Amt“ auf Wunsch zukommen lassen. Falls Sie nicht auf unserer Webseite als „Digitales Amt“ gelistet werden wollen, teilen Sie uns dies bitte ebenfalls in Ihrer E-Mail mit.
Mit Ihrer E-Mail bestätigen Sie, dass die von Ihnen im BayernPortal verlinkten Online-Verfahren der oben genannten Definition eines „Online-Verfahrens“ entsprechen.
Unsere digitalen Ämter im Überblick
Bislang wurde die Auszeichnung „Digitales Amt“ an folgende Kommunen übergeben:
Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften
- Stadt Amberg
- Markt Altomünster
- Stadt Aschaffenburg
- Stadt Augsburg
- Stadt Bad Königshofen im Grabfeld
- Stadt Bad Kötzting
- Stadt Baiersdorf
- Stadt Bamberg
- Gemeinde Betzigau
- Gemeinde Bindlach
- Gemeinde Böbrach
- Stadt Coburg
- Große Kreisstadt Deggendorf
- Markt Dietmannsried
- Gemeinde Edling
- Gemeinde Egling a.d. Paar
- Gemeinde Elchingen
- Stadt Feuchtwangen
- Stadt Fürth
- Stadt Füssen
- Gemeinde Gauting
- Gemeinde Grasbrunn
- Stadt Gunzenhausen
- Stadt Ingolstadt
- Markt Ipsheim
- Gemeinde Ismaning
- Stadt Karlstadt
- Stadt Kempten (Allgäu)
- Markt Küps
- Stadt Landshut
- Markt Meitingen
- Stadt Memmingen
- Gemeinde Mühlhausen
- Stadt München
- Markt Murnau a. Staffelsee
- Große Kreisstadt Nördlingen
- Gemeinde Neuendettelsau
- Stadt Neunburg vorm Wald
- Stadt Nürnberg
- Stadt Oberviechtach
- Gemeinde Piding
- Markt Rattelsdorf
- Stadt Rosenheim
- Stadt Rothenburg ob der Tauber
- Gemeinde Rückersdorf
- Gemeinde Sauerlach
- Markt Scheidegg
- Stadt Schongau
- Markt Schopfloch
- Stadt Schweinfurt
- Gemeinde Schweitenkirchen
- Gemeinde Seefeld
- Stadt Schwandorf
- Stadt Starnberg
- Stadt Straubing
- Markt Sulzbach am Main
- Gemeinde Surberg
- Verwaltungsgemeinschaft Thannhausen
- Stadt Tirschenreuth
- Gemeinde Valley
- Gemeinde Veitshöchheim
- Stadt Velburg
- Gemeinde Wallgau
- Stadt Weiden i.d.Opf.
- Markt Wernberg-Köblitz
- Verwaltungsgemeinschaft Wiesau
- Stadt Würzburg
- Gemeinde Pommersfelden
Landratsämter
- Aschaffenburg
- Bayreuth
- Cham
- Dachau
- Ebersberg
- Fürstenfeldbruck
- Fürth
- Hof
- München
- Passau
- Regen
- Regensburg
- Starnberg
- Würzburg
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