Der Digitalcheck – Gesetze fit für die digitale Zukunft machen
Die Digitalisierung verändert die Art und Weise, wie Behörden und Verwaltungen arbeiten, grundlegend. Durch den Einsatz digitaler Technologien können Verwaltungsprozesse optimiert, automatisiert und beschleunigt werden. Die Effizienz steigt und bürokratischer Aufwand wird reduziert. Dank digitaler Dienstleistungen können Bürgerinnen und Bürger Behördenangelegenheiten einfach und effizient von zu Hause oder unterwegs erledigen, ohne lange Wartezeiten oder Papierkram. Um diesen Wandel zu ermöglichen, müssen auch die zugrunde liegenden Gesetze und Verordnungen digitaltauglich sein.
Was genau bedeutet digitaltauglich?
Wir haben sieben Grundsätze erarbeitet, anhand derer alle neuen Gesetze und Verordnungen auf ihre Digitaltauglichkeit überprüft werden können. Digitalisierungshemmnisse können so bereits in der Entwurfsphase erkannt und von Beginn an die Weichen für eine erfolgreiche Digitalisierung gestellt werden.
Zur Umsetzung des Digitalchecks wurde Anfang 2024 beim StMD eine Zentralstelle für den Digitalcheck eingerichtet. Dort wird die Beachtung dieser Grundsätze im Zuge des Digitalchecks bei allen Gesetz- und Verordnungsentwürfen der Staatsregierung geprüft, vor allem aber wird den Ressorts umfangreiche Beratung und Unterstützung bei der Erstellung digitaltauglicher Regelungen angeboten.
Hier finden Sie die sieben Grundsätze, erste Informationen zum Umgang mit dem Digitalcheck in unserem Starterpaket und die Kontaktdaten der Zentralstelle für den Digitalcheck.
Sieben Grundsätze für digitaltaugliche Regelungen
-
- Eindeutigkeit als Voraussetzung für die digitale Umsetzbarkeit,
- Ermöglichung digitaler Kommunikation,
- Wiederverwendung von Daten und Standards,
- Datenschutz und Informationssicherheit,
- Möglichkeit der automatisierten Sachbearbeitung,
- Berücksichtigung vorhandener Infrastrukturen,
- Vermeidung von Missbrauch und Fehlern.
Starterpaket zum Download
Starterpaket zum Digitalcheck (PDF, 488 KB) – Handreichung zum Umgang mit dem Digitalcheck für alle mit dem Entwurf von Vorschriften befassten Beschäftigten der Ressorts der Bayerischen Staatsregierung (Stand: 14.05.2024)
Weiterführende Informationen und Arbeitshilfen
Rechtsgutachten der Universität Passau zum Thema „Digitale Kommunikation“
Die Universität Passau hat im Auftrag der Zentralstelle für den Digitalcheck ein Rechtsgutachten zum Thema „Digitale Kommunikation“ erstellt. Das Gutachten untersucht die Funktionen unterschiedlicher Formvorschriften und zeigt auf, wie diese im digitalen Raum erfüllt werden können. Darüber hinaus beleuchtet es die rechtlichen Spielräume und Grenzen einer rechtssicheren Ausgestaltung einer „Digital Only“-Verwaltung. Es bietet einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, zeigt mögliche Handlungsoptionen auf und kann als ergänzende Informationsgrundlage bei der Erarbeitung digitaltauglicher Regelungen herangezogen werden.
Interessierte können das vollständige Gutachten hier herunterladen.
Bitte beachten: Beim Rechtsgutachten handelt es sich um eine wissenschaftliche Ausarbeitung der Universität Passau, die wir für potenziell hilfreich halten und daher im Kontext des Digitalchecks zur Verfügung stellen. Die darin enthaltenen Bewertungen und Schlussfolgerungen sind wissenschaftlicher Natur und dienen der fachlichen Orientierung. Die rechtliche Beurteilung konkreter Einzelfälle bleibt den jeweils zuständigen Stellen vorbehalten.
Rechtsgrundlagengenerator
Das Kompetenzteam Datenschutz des IT-Planungsrats hat einen Rechtsgrundlagengenerator entwickelt. Der RGL-Generator bietet eine interaktive, kompakte und strukturierte Unterstützung für die Formulierung datenschutzrechtlicher Rechtsgrundlagen. Er kann als interaktive Anwendung auf der Internetseite des IT-Planungsrats heruntergeladen und nach der dort vorgegebenen Anleitung benutzt werden.
Bitte beachten: Beim RGL-Generator handelt sich um ein Produkt des IT-Planungsrats, das wir für potentiell hilfreich halten und daher auch im Kontext des Digitalchecks zur Verfügung stellen, für das wir aber keine Gewähr übernehmen. Die Ergebnisse bedürfen in jedem Fall der einzelfallbezogenen Würdigung und Beurteilung durch die für Datenschutz zuständigen Expertinnen und Experten in den jeweiligen Ressorts.
Digitalcheck des Bundes
Unter https://erarbeiten.digitalcheck.bund.de/ bieten die Kolleginnen und Kollegen vom Digitalcheck des Bundes zahlreiche Tipps, Vorschläge und Beispiele für die Erstellung digitaltauglicher Normen. Auch wenn sich die Konzepte in Bayern und im Bund leicht unterscheiden, halten wir die vorgestellten Schritte (1) Vorprüfung und (2) Erarbeiten des Regelungsvorhabens für sehr hilfreich.
Die weiteren Schritte zur Dokumentation und Prüfung durch den NKR sind auf Bayern hingegen nicht übertragbar. Halten Sie sich hier bitte unbedingt an unser Starterpaket.
Ansprechpartner
Als Ansprechpartner für den Digitalcheck stehen Ihnen im StMD die Mitarbeiter der Zentralstelle für den Digitalcheck gerne zur Verfügung:
Thilo Schmidt (Leiter)
Lothar Walther
Vivien Graßmann
E-Mail: digitalcheck@stmd.bayern.de
Telefon: 089/453549-0
Newsletter
Über neue Hilfsmittel oder Änderungen der bestehenden informieren wir Sie gerne in unserem Newsletter. Melden Sie sich hierzu einfach per Mail an digitalcheck@stmd.bayern.de an.
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