
Onlinezugangsgesetz (OZG)
Ausgangslage
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) fordert:
- das Anbieten aller Verwaltungsleistungen auch elektronisch bis 2022,
- das Bereitstellen von Nutzerkonten sowie
- die Verknüpfung der Verwaltungsleistungen über Nutzerkonten zum Portalverbund.
Für die OZG-Umsetzung (Link zum IT-Planungsrat) hat der Bund das Digitalisierungsprogramm II aufgelegt. Sämtliche circa 6.000 Verwaltungsleistungen sind im OZG-Umsetzungskatalog aufgeführt und zu circa 575 OZG-Leistungen in 14 unterschiedlichen Themenfeldern gebündelt. Bayern wirkt bei der Themenfeldbearbeitung bei über 166 von circa 575 OZG-Leistungen durch Federführung, Co-Federführung oder Mitarbeit mit.
Bayerns ganzheitliches Engagement
Um das OZG erfolgreich umzusetzen, müssen neben der Themenfeldbearbeitung wichtige querschnittliche Voraussetzungen wie Nutzerkonten, Portalverbund, Identitätsmanagement und Registermodernisierung geschaffen werden.
Bayerns Engagement bei der OZG-Umsetzung ist daher ganzheitlich, beispielsweise:
- Federführung bei einem Bund-Länder-Projekt, welches die Machbarkeit der interoperablen Servicekonten bewiesen hat, so dass nun die technische Umsetzung am bayerischen IT-Dienstleistungszentrum erfolgen kann.
- Beteiligung Bayerns am Pilotprojekt zum Portalverbund.
- Intensive Mitwirkung bei Bund-Länder-Projektgruppe eID-Strategie, welche Grundlage für das Identitätsmanagement bei Nutzerkonten (Bürger- und Unternehmenskonten) schafft – eine Voraussetzung, ohne die das OZG nicht umgesetzt werden kann.
- Co-Federführung im Koordinierungsprojekt Unternehmenskonten des IT-Planungsrats.
- Federführung (mit Hamburg und dem Bund) im Koordinierungsprojekt zur Registermodernisierung.
- Mitwirkung beim IT-Planungsrat-Projekt zu Blockchain in der öffentlichen Verwaltung.
- Mitwirkung bei Projekten zur FIM-Methodik, welche die Nachnutzbarkeit der digitalen Lösungen sicherstellt.
Single Digital Gateway der EU
Eine große Herausforderung stellen die Umsetzung des zentralen europäischen Online-Portals („Single Digital Gateway“) und die medienbruchfreie Bereitstellung von 21 Verfahren (Schlüsselleistungen) aus der EU-Verordnung 2018/1724 über die Einrichtung eines einheitlichen europäischen digitalen Zugangstors dar.
Die Mitgliedsstaaten arbeiten gemeinsam mit der Europäischen Kommission daran, den EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern sowie Unternehmen eine einheitliche Nutzeroberfläche zu bieten für Informationen und Verwaltungsverfahren. Vorteile einer SDG-Umsetzung sind das Schließen von Qualitätslücken, grenzüberschreitender Zugang sowie die Nutzerfreundlichkeit. So soll auch auf europäischer Ebene ein Portal entstehen, das den zentralen, grenzüberschreitenden digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen ermöglicht.
Pressemitteilung
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