Hände an einer Laptoptastatur, darüber sind digitale Symbole

Onlinezugangsgesetz (OZG)

Ausgangslage

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) fordert:

  • das Anbieten aller Verwaltungsleistungen auch elektronisch bis 2022
  • das Bereitstellen von Nutzerkonten
  • die Verknüpfung der Verwaltungsleistungen über Nutzerkonten zum Portalverbund.

Für die OZG-Umsetzung (Link zum IT-Planungsrat) hat der Bund das Digitalisierungsprogramm II aufgelegt. Sämtliche circa 6.000 Verwaltungsleistungen sind im OZG-Umsetzungskatalog aufgeführt und zu circa 575 OZG-Leistungen in 14 unterschiedlichen Themenfeldern gebündelt. Bayern setzt bei der Umsetzung des OZG auf eine Multikanalstrategie: Online-Dienste werden im IT-Dienstleistungszentrum entwickelt, am Markt eingekauft oder als sogenannte EfA-Leistung – d. h. ein Bundesland entwickelt zentral den Online-Dienst und stellt diesen den anderen Ländern zentral bereit – nachgenutzt. Bayern setzt hier federführend für andere Bundesländer den Online-Dienst w@affenrechtliche Erlaubnisse um.

Bayern steht heute auf Platz 1 des Dashboards des Bundes (Stand: 13.11.2023). Aus Koordinationssicht war die bayerische OZG-Umsetzung, insbesondere im deutschlandweiten Vergleich, somit ein Erfolg. Dazu beigetragen hat insbesondere die von Bayern sehr früh vorgenommene  Priorisierung von wichtigen Leistungen, den sogenannten TOP-Leistungen, welche bereits zum 31.12.2020 den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen mussten. Die TOP-Leistungen Bayern setzten sich zusammen aus:

  • OZG-Leistungen der Prioritätsstufe 1 und 2 des OZG-Umsetzungskatalogs (Stand Februar 2019),
  • Schlüsselverfahren der SDG-Verordnung sowie
  • weiteren landesspezifische Leistungen, die in bilateralen Gesprächen mit den Ressorts bestimmt wurden.

Zu den TOP-Leistungen zählen beispielsweise:

  • Leistungen aus dem Bereich Steuern, wie Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer,
  • Leistungen aus dem Bereich Familie, wie Familiengeld, Geburtsurkunde und -bescheinigung, Elterngeld, Mutterschaftsgeld,
  • Leistungen aus dem Bereich Soziales, wie Landespflegegeld oder Melde- und Beitragsnachweise zur Sozialversicherung,
  • Leistungen aus dem Bereich Bauen und Wohnen, wie Baugenehmigung, Wohngeld, Härtefallfond bei Straßenausbaubeiträgen,
  • Leistungen aus dem Bereich Unternehmen, wie Unternehmensanmeldung, Gewerberegisterauszug,
  • Leistungen aus dem Bereich Bildung, wie Beantragung Bafög, Hochschulanmeldung,
  • Leistungen aus dem Bereich Engagement und Hobby, wie Beantragung Briefwahl,
  • Leistungen aus dem Bereich Verkehr, wie Kraftfahrzeugzulassung, -um- und -abmeldung oder Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung,
  • Querschnittliche Leistungen, wie Annexleistungen zum Personalausweis, Meldebestätigung, Führungszeugnis.

Bayern setzt auf eine echte Alltagsdigitalisierung, die auch im ländlichen Raum ankommen muss, um gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern zu schaffen. Die Flächendeckung bei den Kommunen in ganz Bayern zu erreichen bleibt deshalb die größte Herausforderung – bei der auch die Kommunen vor Ort gefragt sind. Daher ist im aktuellen Koalitionsvertrag als Ziel verankert, dass die bayerischen Kommunen Online-Dienste rasch, zuverlässig und bayernweit einheitlich anbieten (Link KoalV). Der aktuelle Stand bei den Kommunen in Bayern kann dem Dashboard Digitale Verwaltung Bayern (Link zum Dashboard) entnommen werden.

Single Digital Gateway der EU

Eine große Herausforderung stellen die Umsetzung des zentralen europäischen Online-Portals („Single Digital Gateway“) und die medienbruchfreie Bereitstellung von 21 Verfahren (Schlüsselleistungen) aus der EU-Verordnung 2018/1724 über die Einrichtung eines einheitlichen europäischen digitalen Zugangstors dar.

Die Mitgliedsstaaten arbeiten gemeinsam mit der Europäischen Kommission daran, den EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern sowie Unternehmen eine einheitliche Nutzeroberfläche zu bieten für Informationen und Verwaltungsverfahren. Vorteile einer SDG-Umsetzung sind das Schließen von Qualitätslücken, grenzüberschreitender Zugang sowie die Nutzerfreundlichkeit. So soll auch auf europäischer Ebene ein Portal entstehen, das den zentralen, grenzüberschreitenden digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen ermöglicht.




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