Test und Beratung
Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer: Beratungsangebot für digitale Barrierefreiheit und Leichte Sprache
Ein guter Einstieg in das Thema digitale Barrierefreiheit ist die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer. Dort werden kostenfreie Erstberatungen in den Themenfeldern barrierefreie Information und Kommunikation im digitalen Raum sowie der Einsatz Leichter Sprache in Kooperation mit der Stiftung Pfennigparade angeboten.
Die Erstberatung zu allen Themen der digitalen Barrierefreiheit umfasst:
- barrierefreie Gestaltung von Webseiten,
- barrierefreien PDF-Dokumenten und anderen Dateien,
- barrierefreien Formularen,
- barrierefreien Video- und Audio-Dateien durch Transkription, Untertitelung und Gebärdensprache-Übersetzung
Ihr Berater für digitale Barrierefreiheit und Leichte Sprache bei der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer:
Alexander Pelka
Telefon: 089 – 139880-80
E-Mail: info@byak-barrierefreiheit.de
Auf der Website der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer finden Sie Tipps und Informationen sowie ein Verzeichnis von Dienstleistern für digitale Barrierefreiheit.
Test und Zertifizierung
Bund und Länder haben die Verantwortung zur Umsetzung und Überprüfung von barrierefreier Software an die Behörden sowie an die Privatwirtschaft übertragen, die sich an die BITV-Konformität halten sollen. Die gesetzlichen Regelungen verlangen eine vollständige Umsetzung der BITV-Anforderungen. Ein unabhängiger BITV-Test mit entsprechenden Qualitätsnachweisen eines externen Anbieters stellt eine umfängliche Prüfung aller Kriterien sicher.
Es gibt keine Testverfahren, die durch staatliche Gesetze oder Anordnungen vorgeschrieben sind, ähnlich wie es beim TÜV der Fall ist. Der TÜV ist staatlich zertifiziert, entsprechende Prüfungen und Tests durchzuführen, die rechtswirksam sind. Aus diesem Grund gibt es zahlreiche Testverfahren und Anbieter, die an dieser Stelle nicht umfassend vorgestellt werden.
Test von Webseiten
Kurz- und Selbsttest
Der Easy Check von BIK bietet allen Webinteressierten eine ausführliche Anleitung zur Überprüfung ihrer Webseite.
BIK bietet zudem einen Selbsttest an, mit dem Webexperten selbständig den Zustand ihrer Webseite prüfen können.
BITV-Test
Einer der umfassendsten Tests für die Überprüfung von Webseiten ist der BITV-Test. Er prüft sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte. Die Prüfer des BITV-Tests werden ausgebildet und können nach einer Zertifizierung durch BIK die Barrierefreiheit von Webseiten bescheinigen.
Grundlage für den BITV-Test ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Der Test bezieht bereits die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 mit ein, die von der BITV 2.0 gefordert werden.
Der BITV-Test umfasst insgesamt 98 Prüfschritte. Zu jedem Prüfschritt gibt es ausführliche Erläuterungen, die sagen, was genau geprüft wird, warum das wichtig ist und wie in der Prüfung vorzugehen ist. Das Prüfverfahren des BITV-Tests ist im Detail offengelegt.
Automatisierte Tests
Neben dem umfassenden BITV-Test gibt es zahlreiche Anbieter mit automatisierten Testmethoden. Diese prüfen in der Regel formale Kriterien ab, z. B. ob für Bilder Alternativtexte angegeben sind. Qualitative Fragestellungen, z. B. ob die Alternativtexte für Bilder sinnvoll sind, können automatisierte Systeme (noch) nicht testen.
BITi-Test für Anwendungen
Der Test von Software hat eine weitaus größere Komplexität zu bewältigen, als dies bei statischen Inhalten der Fall ist. Während der BITV-Test ein Erfolgskriterium für eine gesamte HTML-Seite bewertet, würde dies den Softwaretester überfordern. Ein besonderes Merkmal von Software ist der Prozesscharakter, der nur durch eine kleinschrittige Aufzeichnung des zu testenden Szenarios zu beherrschen ist. So hat der Softwaretester zwei Listen abzuarbeiten, die Arbeitsschritte des Szenarios und die Erfolgskriterien des Standards, deren Punkte im Prinzip kreuzweise zu kombinieren sind – eine unüberschaubare Datenflut. Hierfür wurde von BIK der BITi-Test entwickelt.
Nächster Schritt: Nutzertest
Neben den bisher eher formal-orientierten Testmöglichkeiten liefert ein Nutzertest zusätzlich eine Aussage darüber, ob der individuell Betroffene auch wirklich mit der angebotenen barrierefreien Software praktisch arbeiten kann. Formale Barrierefreiheit reicht allein nicht aus. Gerade die Benutzerfreundlichkeit (Usability) anhand der Bedienbarkeit ist durch die steigenden Ansprüche für Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen und ggf. zu verbessern. Deshalb wäre es sinnvoll und auch wünschenswert, nach einem erfolgreichen BITV-Test (formale Prüfung) zusätzlich einen Nutzer-Test (praktische Prüfung) durch ausgewählte Betroffene in der Behörde durchführen zu lassen. Begleitet und moderiert wird der Nutzertest durch einen Testleiter mit erweiterten Fähigkeiten in der Kommunikation zwischen den Betroffenen und der Fachseite.
Nutzertests liefern Antworten auf folgende Fragen:
- Können die Betroffenen die formal geprüfte Software auch wirklich barrierefrei nutzen?
- Können die Betroffenen Kernaufgaben ohne Probleme lösen?
- Sind wichtige Informationen auch wirklich auffindbar?
- Sind Texte und Grafiken verständlich und übersichtlich für den Betroffenen aufbereitet?
- Wird der Betroffene einfach durch die jeweiligen Prozesse des Web-Angebots geführt?
- Gibt es Stellen, an denen der Betroffene nicht ohne Hilfe weiterkommt?
- Macht es Spaß, das Web-Angebot/Produkt zu benutzen („joy-of-use“)?
Weiterführende Informationen
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Pressemitteilung
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