
Mustererklärung zur Barrierefreiheit
Nach § 2 Satz 1 BayEGovV (basierend auf Art. 7 Abs. 1 (EU) 2016/2102) ist grundsätzlich eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitzustellen und zu veröffentlichen.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1523 stellt hierfür in ihrem Anhang ein Muster zur Verfügung, auf das an dieser Stelle umfangreich verwiesen wird.
Nachfolgend wurden die Angaben für die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle am Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung bereits eingefügt.
Muster
Erklärung zur Barrierefreiheit
[Name der öffentlichen Stelle] ist bemüht, seine/ihre [Website(s)] [und] [mobile(n) Anwendung(en)] im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für [Geltungsbereich der Erklärung einfügen, z. B. Website(s)/mobile Anwendung(en) i, für die die Erklärung gilt].
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- [Diese] [Website(s)] [mobile(n) Anwendung(en)] [ist] [sind] mit [xxx] vollständig vereinbar.
- [Diese] [Website(s)] [mobile(n) Anwendung(en)] [ist] [sind] wegen der folgenden [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] teilweise mit [xxx] vereinbar.
- [Diese] [Website(s)] [mobile(n) Anwendung(en)] [ist] [sind] nicht mit [xxx] vereinbar. Die [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit [nationalen Rechtsvorschriften]
[Führen Sie die Unvereinbarkeit(en) der Website(s)/mobilen Anwendung(en) auf und/oder beschreiben Sie die Abschnitte/Inhalte/Funktionen, die noch nicht vereinbar sind]. -
Unverhältnismäßige Belastung
[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend geltend gemacht wird]. - Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
[Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen].
[Geben Sie etwaige barrierefreie Alternativen an.]
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt.
[Nennen Sie die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode (siehe Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission — OP: Nummer dieses Beschlusses einfügen).]
[Die Erklärung wurde zuletzt am [Datum der letzten Überprüfung] überprüft].
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter [z. B. E-Mail-Adresse].
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter [z. B. E-Mail-Adresse] einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
[Behördenname
Anschrift
E-Mail:
Tel.
Fax.]
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Weitere Angaben (keine Pflicht)
Fakultativ können noch weitere Inhalte der Erklärung beigefügt werden. Hierfür wird auf Abschnitt II des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 verwiesen.
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