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Webauftritt

Der Webauftritt (Website) ist die Anlaufstelle für die Bürger auf der Suche nach Informationen und ihr Zugang zum E-Government. Mit E-Government können Verwaltungsprozesse im Internet abgewickelt werden z.B. bei der Steuererklärung oder anderen Anträgen und öffentlichen Ausschreibungen. Ein moderner Webauftritt sollte auf allen Bildschirmen – am Arbeitsplatz, am Handy oder Tablet – optimiert darstellbar sein (responsive).

Die digitale Barrierefreiheit ist gesetzlich geregelt

Für die einzuhaltenden Anforderungen wird bei Webanwendungen in der Regel Art. 1 Abs. 1 Satz 2 BayEGovV i. V. m. § 3 BITV 2.0 einschlägig sein.

Im Ergebnis müssen daher die Anforderungen der EN 301 549 eingehalten werden. Insbesondere Kapitel 9 der europäischen Norm beschreibt die Vorgaben für Webanwendungen.

Neben den Trägern öffentlicher Gewalt sind auch sonstige öffentliche Stellen im Sinne des Art. 3 der Richtlinie (EU) 2016/2102 verpflichtet, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten.

Wege zum eigenen Webauftritt

Ihren eigenen Webauftritt können Sie auf vielen Wegen ins Internet stellen. An dieser Stelle geben wir Ihnen Handreichungen und Tipps dafür.

Webauftritt überarbeiten (Relaunch)

Wenn eine Ãœberarbeitung Ihres Webauftritts ansteht (Relaunch) sollten Sie diese unbedingt auf digitale Barrierefreiheit testen. Es empfehlen sich folgende Schritte:

  • Nachfrage beim Hersteller, ob die Software-Lösung bereits nach der gesetzlichen Vorgabe zur Barrierefreiheit implementiert wurde.
  • Im Zweifelsfall: Durchführung eines unabhängigen Tests auf digitale Barrierefreiheit. Der Prüfbericht gibt Hinweise zur weiteren Entscheidung.
  • Ggf. Nachbesserung nach der gesetzlichen Vorgabe durch die Behörde selbst (bei Eigenentwicklungen) oder durch den Hersteller.

Webauftritt selbst programmieren

Die Entwickler einer Behörde müssen die gesetzlichen Vorgaben verstehen und umsetzen können. Ansonsten wird empfohlen, ein entsprechendes Schulungsangebot in Bezug auf die gewünschte Zieltechnologie am Markt zu nutzen oder die Erstellung des Webauftritts an einen entsprechend kompetenten externen Anbieter zu vergeben.

Bei der Entwicklung bietet sich die Begleitung durch Experten für digitale Barrierefreiheit an, zum Beispiel mit einem entwicklungsbegleitenden BITV-Test.

Webauftritt vom IT-DLZ erstellen lassen

Nutzung des Service „Standardmandant für Webauftritte“ als vorgefertigte Lösung zur Erstellung von Webauftritten inkl. Barrierefreiheit. Die vorgefertigten Seiten werden nur noch mit den Inhalten des Anwenders gefüllt.

  • Basiert auf dem Content-Management-System Imperia
  • Vorgefertigtes Layout im responsive Design, d.h. es kann sowohl auf großen Arbeitsplatzbildschirmen als auch auf dem Handy gut dargestellt werden
  • Zahlreiche vorinstallierte Funktionen und Module

Vorgefertigte Oberflächen (Gerüst) erfüllen bereits weitgehend die Anforderungen der BITV. Zusätzliche Anpassungen, die den Grad der Barrierefreiheit noch erhöhen und eine Zertifizierung ermöglichen, sind beauftragt.

Weitere Informationen finden Sie im Service-Katalog des IT-DLZ. Anpassungen am Layout via CSS sind möglich. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird. Bei redaktionellen Arbeiten ist die Barrierefreiheit ebenfalls zu berücksichtigen, zum Beispiel müssen bei Bildern Alternativtexte eingepflegt werden und auch verlinkte PDF-Dateien müssen barrierefrei sein.

Webauftritt bei einem externen Dienstleister in Auftrag geben

Berücksichtigung Barrierefreiheit der Leistung in den folgenden Ausschreibungsdokumenten:

  • Leistungsbeschreibung
  • Eignungs- und Leistungsmatrix
  • Ggf. als Entscheidungskriterium bei der Rangfolgenauswertung im Rahmen der erweiterten Richtwertmethode nach der UfAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen)

Die Berücksichtigung der Barrierefreiheit der Leistung in der Ausschreibung ist als zweistufiger Prozess zu sehen:

1. Stufe: Ausschlusskriterien

Da die gesetzliche Vorgabe verpflichtend zu erfüllen ist, muss Barrierefreiheit zunächst als Ausschlusskriterium in den Ausschreibungsunterlagen Berücksichtigung finden.

Leistungsbeschreibung

In der Leistungsbeschreibung können in Bezug auf die zu liefernde Softwarelösung folgende Formulierungsvorschläge als Zuschlagskriterien beispielhaft verwendet werden:

  • Beispiel 1: „Die zu realisierende Web-Anwendungssoftware ist entsprechend der BayEGovV barrierefrei zu gestalten.“
  • Beispiel 2: „Der zu realisierende Web-Auftritt ist entsprechend der BayEGovV barrierefrei zu gestalten. § 3 BITV 2.0 ist zu berücksichtigen.“
Leistungsmatrix

In der Leistungsmatrix können in Bezug auf die zu liefernde Softwarelösung folgende Formulierungsvorschläge als Ausschlusskriterien beispielhaft verwendet werden:

A-Kriterium: [Ja/Nein]
„Kann der zu realisierende Web-Auftritt <Bezeichnung> entsprechend der BayEGovV barrierefrei gestaltet werden und wird § 3 BITV 2.0 berücksichtigt?“

2. Stufe: Bewertungskriterien

Erfüllen alle/einige Anbieter die Ausschlusskriterien, können zusätzlich weitere Bewertungsfragen in der Leistungsmatrix gestellt werden, um die Antworten der Anbieter im Rahmen der Auswertung über die Leistungspunkte zu qualifizieren. Hierbei können weitergehende, detailliertere Anforderungen bzgl. Umsetzung der Barrierefreiheit formuliert werden, z. B.

B-Kriterium 1:
„Skizzieren und beschreiben Sie kurz an einem Beispiel, wie Sie ein Video zur deutschen Gebärdensprache darstellen würden. Das Video soll den Inhalt auf der grafischen Oberfläche nachbilden können (max. 1-2 Seiten).“

B-Kriterium 2:
„Plattformkonfigurationen wie z.B. in Betriebssystem und Browser können Barrieren darstellen und die Zugänglichkeit von Inhalten erschweren. Wir setzen Firefox und den Internet-Explorer in einer Windows 10-Umgebung ein. Welche Darstellungsprobleme sind Ihnen bekannt und welche Lösungsmöglichkeiten können Sie aufzeigen? (max. 1-3 Seiten)“

Die Barrierefreiheit Ihres Webauftritts sollten Sie sich durch einen unabhängigen Test bestätigen lassen. Mehr zu den Testverfahren finden Sie auf unserer Seite zu Test und Beratung.

Weiterführende Informationen

  • Der BITV-Lotse des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bietet umfassende Informationen und detaillierte Hilfestellungen zum Aufbau und zur Beauftragung eines barrierefreien Webauftritts.
  • Dienstleister mit Fokus auf Digitale Barrierefreiheit finden Sie im Anbieterverzeichnis der Beratungsstelle Bayern Barrierefrei.

 

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