Bild Erde aus dem Weltall

SDG-Verordnung

Die SDG-Verordnung schafft die Voraussetzungen für ein zentrales Portal

Die Single-Digital-Gateway (SDG) – Verordnung soll den europaweiten digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen ermöglichen. Mit erfolgreicher Umsetzung bietet sich EU-Bürgerinnen und -bürgern somit ein einheitliches digitales Zugangstor zu den Online-Verwaltungsdiensten, Informationen zu den Verwaltungsdienstleistungen der Mitgliedsstaaten sowie zu den Hilfs- und Problemlösungsdiensten.

Dieses einheitliche „digitale Zugangstor“ wird über das bereits bestehende Portal Your Europe zu erreichen sein, welches zu diesem Zweck erweitert und modernisiert wird. Um eine zentrale Anlaufstelle bilden zu können, wird das Your Europe-Portal mit den Portalen der Mitgliedstaaten verlinkt, die ihrerseits dafür verantwortlich sind, die entsprechenden Informationen auf ihren Portalen (Deutschland: Verwaltungsportal des Bundes) bereitzustellen.

Um medienbruchfreie und automatisierte Abläufe garantieren zu können setzt die SDG-Verordnung wichtige technische und organisatorische Voraussetzungen, die sich in Deutschland zum überwiegenden Teil bereits in der Umsetzung befinden. Dazu gehören die Digitalisierung von bestimmten Antragsverfahren (zu finden in Anhang I & II der SDGVO), von bestimmten Registern (siehe Anhang II der SDGVO) oder die systematische Erhebung von Nutzerfeedback (siehe auch unten).

 

Europaflagge und Schrift Your Europe

 

 

 

 

Das OZG regelt bereits eine Vielzahl der SDG-Anforderungen

Die SDG-Verordnung und das Onlinezugangsgesetz (OZG) verfolgen dasselbe Ziel: Das digitale Angebot der Verwaltung soll bürgernah und nutzerfreundlich sein. Zudem sollen alle Leistungen der öffentlichen Verwaltung über wenige Klicks zu finden sein.

Folgende SDG-Anforderungen sind bereits durch das OZG (Reifegrad 3) geregelt:

Graphische Darstellung grünes Häkchen

  • eIDAS konformer Login
  • Digitale Beantragung  mittels Online-Formular
  • Diskriminierungsfreie Datenfelder
  • Digitale Übermittlung von Dokumenten
  • Abruf von Dokumenten aus EU-Ausland
  • Vorschau über abgerufene Nachweise
  • Online-Bezahlung
  • Erhebung Nutzerfeedback
  • Digitale Einreichung und Antragsbestätigung
  • Digitale Bestätigung über Verfahrensabschluss

 

Weitere Anforderungen:

Um alle Anforderungen der SDG-Verordnung zu erfüllen, sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen und bei der Gestaltung von Online-Diensten zu beachten (siehe Tabelle). Eine detaillierte Beschreibung finden Sie im Leitfaden der SDG-Koordination des Bundesministerium des Innern und für Heimat: Link zum Leitfaden (PDF, 2,4 MB)

Grundsätzlich ist nur eine Auswahl an Leistungen für die Volldigitalisierung vorgesehen, die sogenannte SDGII Leistungen (siehe Anhang II der SDGVO). Dies sind Leistungen bei denen der europaweite Austausch von Nachweisen erforderlich wird (zum Beispiel Meldebescheinigung und -registerauskunft oder Kraftfahrzeugzulassung, -um- und Abmeldung). Dementsprechend müssen diese Nachweise auch digital verfügbar gemacht werden. Welche Leistungen genau SDGII-relevant sind, können Sie auch unter Informationsplattform OZG-Umsetzung mit LeiKa-ID Kennzeichnung abrufen.

 

SDG Anforderung
Beschreibung
Einbindung SDG Logo „Your Europe  

Das Logo der Your Europe Plattform muss bei SDGII-relevanten Leistungen und somit bei den entsprechenden Online-Diensten eingebunden werden. Die Grafik wiederum muss außerdem mit der Website des Your Europe Portal verknüpft werden. Das Logo ist hier herunterzuladen

Abruf von Dokumenten aus EU-Ausland  

Bei SDGII-relevanten Leistungen muss es Bürgerinnen und Bürgern auch möglich sein, Nachweise aus dem europäischen Ausland digital automatisiert einzureichen. Mit dem EUOnce-Only Technical System (OOTS) und dem nationalen Gegenstück in Deutschland (NOOTS) werden dazu derzeit die notwendigen technische Austauschsysteme geschaffen. Eine aktuelle Dokumentation mit den Hinweisen zur Anbindung des EUOOTS an Ihren Online-Dienst finden Sie hier auf den Seiten der EU-Komission: OOTS-Hub

Vorschau über abgerufene Nachweise  

Beim grenzüberschreitenden Abruf von Nachweisen muss eine Vorschau der abgerufenen Inhalte angezeigt werden. Auf den Seiten der EU-Kommission finden Sie die aktuelle Dokumentation zur Einbindung der Previews-Services in Ihren Online-Dienst: OOTS-Hub

Erhebung Nutzerfeedback  

Bei Abschluss eines Online-Dienstes sowie bei Abbruch eines Vorgangs muss die Möglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer bestehen, digitales Feedback zu geben.

 

Bildnachweise

Header: Wikimedia [https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Europe_From_Space_%2825965325795%29.png]: “Europe from Space” von Kevin Gill. Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

Grüner Haken: Wikimedia [https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Eo_circle_green_checkmark.svg]: “ Eo circle green checkmark” von Emoji One contributors. Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/

Logo: BMI [https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/grundlagen/info-sdg/sdg-anforderungen/sdg-anforderungen-node.html]