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Bayern setzt sich beim Bund mit Verlängerung von ELSTER-Regelung durch / Gerlach: Sieg der Vernunft

24. Mai 2023

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach begrüßt die heute von der Bundesregierung beschlossene Verlängerung für die Nutzung der ELSTER-Technologie zur Identifizierung bei digitalen Behördengängen. Mit dem Beschluss können Bürgerinnen und Bürger das sichere und einfache ELSTER-Verfahren für weitere drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 auch für Verwaltungsleistungen außerhalb der Steuer nutzen. Bayern hatte diese Verlängerung mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat gefordert, dem andere Bundesländer zugestimmt hatten.

Digitalministerin Gerlach erklärt: „Es ist ein Sieg der Vernunft, dass der Bund die ELSTER-Regelung jetzt verlängert. Unsere Bürgerinnen und Bürger brauchen einen niedrigschwelligen Zugang zur digitalen Verwaltung. Behördengänge müssen künftig so schnell und einfach wie Online-Shopping sein. Dafür brauchen wir eine einfache Möglichkeit, sich digital auszuweisen. Die in Bayern entwickelte ELSTER-Technologie ist hier eine bewährte Lösung, die vorerst auch weiter genutzt werden kann.“

Die Bundesregierung hatte zunächst geplant, die Nutzung von ELSTER für Verwaltungsleistungen außerhalb der Steuer am 30. Juni 2023 auslaufen zu lassen. Stattdessen sollte nur noch auf den elektronischen Personalausweis (nPA) gesetzt werden. Dieser ist allerdings nur unzureichend akzeptiert. Bayern hatte sich deshalb im März mit einem jetzt erfolgreichen Entschließungsantrag im Bundesrat dafür eingesetzt, dass das ELSTER-Verfahren für Bürgerkonten bis mindestens Juni 2026 genutzt werden kann. ELSTER solle zumindest als Übergangstechnologie verfügbar bleiben, bis eine breit akzeptierte, praktikable Lösung entwickelt ist. Für das bundesweit einheitliche Unternehmenskonto gilt eine fünfjährige Befristung von ELSTER.

ELSTER hat sich in der Steuerverwaltung über viele Jahre bewährt. Von den 19 Millionen bestehenden ELSTER-Zertifikaten werden mittlerweile über 1 Million außerhalb der Steuerverwaltung verwendet. So kann das Verfahren derzeit beispielsweise für die Beantragung der Energiepreispauschale für Studierende genutzt werden.