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Bayern und Saarland werben für bundesweit einheitlichen Zugang bei Verwaltungsdienstleistungen

9. März 2022

Bayern und das Saarland werben bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung für einen bundesweit einheitlichen Zugang. Dazu sollen laut Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach und dem Bevollmächtigten des Saarlandes für Innovation und Strategie, Ammar Alkassar, die derzeit unterschiedlichen Nutzerkonten der Länder schrittweise und einvernehmlich zusammengeführt werden.

Bayerns Digitalministerin Gerlach erklärt: „Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland erwarten von ihrem Staat zu Recht, dass er seine Verwaltungsleistungen bequem und einfach auch online anbietet – und zwar einheitlich von Flensburg bis Berchtesgaden. Die gleiche Nutzerfreundlichkeit müssen staatliche Serviceleistungen bieten. Als Basis dafür brauchen wir einheitliche Zugangsvoraussetzungen für Bürgerinnen und Bürger. Unser Ziel muss deshalb sein, die derzeit unterschiedlichen Nutzerkonten der Länder schrittweise zusammenzuführen. Als Grundlage bietet sich das Nutzerkonto Bund an. Dieses basiert, auf einer in Bayern entwickelten und hier bereits seit Jahren erprobten Technologie.“

Saarlands CIO Alkassar betont: „Es ist Bürgerinnen und Bürgern kaum vermittelbar, weshalb die Bundesländer zur elektronischen Authentifizierung bei ihren Online-Verwaltungsleistungen derzeit unterschiedliche Nutzerkonten einsetzen. In der analogen Welt genügt hierzu deutschlandweit, ja sogar über die Grenzen von Deutschland hinaus, genau ein Personalausweis. Die digitale Welt darf hinsichtlich Nutzerfreundlichkeit und Einfachheit nicht hinter der analogen Welt zurückbleiben. Deswegen hat das Saarland bereits erklärt auf ein eigenes Nutzerkonto zu verzichten und das des Bundes zu nutzen.“

Gerlach und Alkassar schlagen deshalb ein strategisches Zusammenwachsen der Konten für Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer föderal getragenen Lösung vor – so wie es bereits erfolgreich beim Unternehmenskonto auf Basis von Elster umgesetzt worden ist. Voraussetzung seien sinnvolle, praxisorientierte Vorgaben und geordnete Migrationspfade. Bei der Entwicklung eines einheitlichen Ansatzes müssten die Erfahrungen der Länder berücksichtigt und ihre Interessen gewahrt bleiben. Gerlach betont: „Es kommt nur eine föderale Lösung in Betracht. Zudem müssen die aktuellen Zwänge der Länder berücksichtigt werden.“ Vor allem dürfen dort, wo föderale Angebote in Form landeseigener Nutzerkonten bereits geschaffen wurden, notwendige Migrationsprozesse keine Hürde auf der Zielgeraden der OZG-Umsetzung werden. Beide Länder sind zuversichtlich, dass dies auch schnell gelingen wird.

Bayern und das Saarland setzen bei der Verwaltungsdigitalisierung insgesamt auf kleine, evolutionäre Lösungen.  Sie seien besonders geeignet, schnell erste Mehrwerte zu schaffen und zügig Feedback der Anwenderinnen und Anwender einzuholen. Alkassar erklärt: „Digitalisierung braucht eine Revolution in unserer Verwaltungskultur, in der wir digitale Innovationen vorantreiben. Wir brauchen Mut zum bewussten und kalkulierten Eingehen von Risiken, zur Übernahme von Verantwortung. Nur dadurch können Chancen genutzt werden.“