
Bayerns Digitalminister fordert Nachbesserung beim Gesetzentwurf des Bundes gegen Hass und Hetze im Netz: „Auseinanderdriften der Gesellschaft im digitalen Raum die Stirn bieten!“
2. Februar 2024
Gegenüber dem Bundesrat kritisiert Bayerns Digitalminister Dr. Fabian Mehring den Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen Hass und Hetze im Internet. Das sogenannte Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) kommt zu spät und wird damit die von der EU vorgegebene nationale Umsetzungsfrist zum 17. Februar 2024 deutlich verfehlen. Zudem weist das Gesetz Anpassungsbedarf auf, für den sich Mehring im Bundesrat federführend für Bayern einsetzt.
Mehring betont: „Wer Hass und Hetze im Netz zulässt, gefährdet unsere Demokratie und nimmt das weitere Auseinanderdriften unserer Gesellschaft fahrlässig in Kauf. Die Verzögerung des Bundes beim Digitale-Dienste-Gesetz ist ein fatales Signal - gerade jetzt in den Monaten vor der anstehenden Europawahl. Es genügt nicht, auf Deutschlands Straßen für die demokratische Mitte zu demonstrieren. Wir müssen dem Auseinanderdriften unserer Gesellschaft auch im digitalen Raum die Stirn bieten. Das Netz darf kein rechtsfreier Raum sein, in dem politische Rattenfänger leichtes Spiel haben und gigantische Reichweiten für ihre kruden Thesen generieren, indem soziale Medien systematisch zu Fake-News-Maschinen umfunktioniert werden“, so Staatsminister Mehring.
Seit dem Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023 hat der Hass im Netz nochmal massiv zugenommen. Hier sehen wir oftmals übelsten Antisemitismus. Aber auch davor haben mehr als drei Viertel der Deutschen schon Hass im Netz erlebt.
Mehring fordert daher Nachbesserungen am Entwurf des geplanten DDG und kritisiert, dass es keine konkreten Löschpflichten enthalte und auch die Landesbehörden für Datenschutzaufsicht nicht berücksichtige. Zudem müsse die nur sehr allgemein ausgelegte Meldepflicht von Straftatbeständen konkretisiert werden. „Es kann nicht sein, dass etwa rechtsextreme Spinner im Internet Hakenkreuze posten - und die Plattformbetreiber das nicht den Strafverfolgungsbehörden melden müssen“, so Mehring.
Bayerns Digitalminister kritisiert: „Die Ampel findet schon im analogen Raum keine Sprache, um angemessen auf verständlichen die Massenproteste von Landwirten, Lkw-Fahren oder Bäckern zu antworten. Nun versagt die Bundesregierung auch bei der Kommunikation im Netz auf ganzer Linie.“
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) vollzieht den Digital Services Act (DSA) der EU in deutsches Recht. Bayern brachte sich bereits in einem früheren Stadium der Entwicklung des Gesetzes ein: So konnte bereits erreicht werden, dass die Landesmedienanstalten mit ihrer hohen Kompetenz im Jugendmedienschutz als weitere zuständige Stellen in das DDG aufgenommen wurden. Mit den nun geforderten weiteren Nachbesserungen soll das Sicherheitsgefühl der Menschen in der digitalen Welt wieder gestärkt werden.
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HERAUSGEBER
Bayerisches Staatsministerium für Digitales