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Das Bayerische Digitalgesetz wird ein Jahr alt / Gerlach: „Digitalisierung in Bayern entscheidend vorangebracht“

2. August 2023

Vor genau einem Jahr trat das Bayerische Digitalgesetz (BayDiG) in Kraft, als deutschlandweit erstes verbindliches Regelwerk, das ein Recht der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in Bayern auf die Nutzung von sicheren digitalen Services festschreibt.

Die Verabschiedung des Gesetzes hat die Digitalisierung in Bayern entscheidend vorangebracht:

Seither wird die bayerische Verwaltung kontinuierlich digitaler ausgerichtet und immer mehr Verwaltungsleistungen können online beantragt werden. Auch die Verwendung der bereits weit verbreiteten ELSTER-Zertifikate zum digitalen Ersatz von Unterschriften ist dank dem bayerischen Digitalgesetz erstmals auch für Bürgerinnen und Bürger möglich.

Das Gesetz beschleunigt zudem entscheidend die Digitalisierung in den Kommunen, zum Beispiel durch die Gründung der „BayKommun“, einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Sie hilft den Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern nutzerfreundliche und unkomplizierte digitale Services anzubieten.

Das Bayerische Digitalgesetz legt auch die Grundlage für Open Data in Bayern, also kostenlose öffentliche Daten von Staat und Behörden, die den Menschen zur Verfügung stehen. Die Daten sollen die Grundlage für neue Services in den Kommunen und innovative Geschäftsmodelle in der Wirtschaft schaffen. Ein erster Meilenstein ist dabei die vor kurzem veröffentlichte Bayerische Open Data Plattform. Auf dieser werden Datensätze der bayerischen Verwaltung veröffentlicht, wie etwa geologische und topographische Karten, Flächennutzungspläne, Radwege und weitere Daten, die von der Verwaltung, der Wissenschaft und von der Zivilgesellschaft genutzt werden können. Auch finden sich dort beispielsweise Standorte bayerischer Brauereigasthöfe, Geodaten von E-Ladestationen in einzelnen Städten und Gemeinden sowie hochauflösende 3D-Modelle bayerischer Schlösser. Die Plattform soll kontinuierlich um weitere Daten erweitert werden. (Hier geht es zur Bayerischen Open Data Plattform: https://opendata.bayern/home/?locale=de).

Staatsministerin Judith Gerlach: „Das Bayerische Digitalgesetz hat die Digitalisierung in Bayern entscheidend vorangebracht. Wir lassen die Digitalisierung nicht auf uns niederprasseln, nehmen die Zukunft nicht als gegeben hin, sondern gestalten sie aktiv mit.  Wir schaffen den rechtlichen Rahmen, damit alle Menschen von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren. Das Digitalgesetz ermöglicht Fortschritt, Innovationen in Wirtschaft und Wissenschaft, fördert den Staat auf allen Ebenen und macht unsere Verwaltung fit für unsere moderne Gesellschaft.“

Auch Fachkreise loben das Gesetz. Prof. Dr. Dirk Heckmann, Direktor des TUM Center for Digital Public Services CDPS, der das Entstehen des Gesetzes wissenschaftlich begleitet hatte, erklärt: „Das BayDiG adressiert bereits einen Großteil der Gelingensbedingungen für eine erfolgreiche Digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung. Seit dessen Inkrafttreten hat sich viel getan. Der Wille zur Veränderung ist im Freistaat Bayern spürbar.“

Zur Umsetzung des Digitalgesetzes hat die Bayerische Staatsregierung im Frühjahr 2023 einen Digitalplan mit einem breiten Bündel von Umsetzungsmaßnahmen beschlossen. Die Maßnahmen adressieren grundsätzlich alle Zielvorgaben des Gesetzes und betreffen alle Ressorts. (Umfassende Informationen zum Digitalplan sind unter folgendem Link zu finden: https://digitalplan.bayern/bayern/de/home).

Mit dem Bayerischen Digitalgesetz nimmt der Freistaat Bayern bei der Gestaltung und Förderung der Digitalisierung eine Vorreiterrolle in Deutschland ein. Da es im Gegensatz zu seinem Vorgänger umfassend die Digitalisierung im Freistaat regelt und nicht mehr lediglich die digitale Verwaltung, wird auch die zugehörige Verordnung neu gefasst werden.