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Digitalministerin Judith Gerlach zum OZG-Booster

„Wir müssen jetzt Tempo machen, statt weiter zu diskutieren. Die Lösungen stehen bereit, jetzt müssen sie auch schnell zu den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen kommen. Da sind die Kommunen nun gefragt. Gleichzeitig muss aber auch der Bund eine solide Finanzierung über 2022 hinaus sicherstellen – andernfalls wird die OZG-Umsetzung in Deutschland scheitern.

Machen wir uns nichts vor, die Zeit drängt und wir brauchen eine ehrliche Bilanz: Bund, Länder und Kommunen müssen die Karten auf den Tisch legen und klar benennen, woran es hapert. Das erwarten die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen einfach von uns.

Die nächsten Schritte sind klar: Ohne Priorisierung und Fokussierung kommen wir jetzt nicht weiter. Die Leistungen, welche die Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen am meisten nachfragen, müssen als erstes nutzerorientiert digitalisiert und in die Fläche gebracht werden. Gerade die EfA-Leistungen („Einer für Alle“) müssen mit Blick auf die enge Zeitschiene priorisiert werden. Wir brauchen den OZG-Booster schnellstmöglich. Bayern hat dabei bereits gute Erfahrungen gemacht, als wir schon 2020 insgesamt über 50 Leistungen vorstellt haben.

Denn Initiativen wie EfA sind zwar gut gedacht – nur hakt es in der Realität leider an verschiedenen Stellen. Das betrifft Themen wie die Nachnutzung von EfA-Leistungen, den Rollout in die Fläche oder den standardisierten Betrieb, aber auch das Verständnis, dass es hierbei keine Abnahmeverpflichtung seitens der Länder gibt, wenn sie bereits funktionierende Lösungen betreiben. Wir müssen das EfA an die Realität anpassen und wettbewerbskonform weiterentwickeln.

eGovernment ist nun mal eben zu 90% kommunal. Das bedeutet, dass die erfolgreiche Digitalisierung unserer Verwaltung maßgeblich von den Städten, Gemeinden und Landkreisen abhängt. Deswegen müssen wir alle gemeinsam noch stärker daran arbeiten, dass die Kommunen substanzielle Fortschritte bei der Digitalisierung machen.

In Bayern unterstützen wir das beispielsweise mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“. Im Rahmen dieses Förderprogramms wurden bislang Bescheide in Höhe von über 10 Millionen Euro an Städte, Gemeinden und Landkreise ausgegeben. Dies hilft unseren Kommunen dabei, ihren Bürgerinnen, Bürgern, Unternehmen und allen weiteren Verwaltungskunden digitale Services anzubieten. Auch wenn die Kommunen das in der Verfassung verankerte Recht auf Selbstverwaltung haben, ist dieses Förderprogramm ein sehr gutes Beispiel dafür, wie wir zusammen an der OZG-Umsetzung arbeiten.

Insbesondere muss der Bund, gerade im Hinblick auf die Kommunen, eine solide Finanzierung über 2022 hinaus sicherstellen – andernfalls wird EfA und die OZG-Umsetzung in Deutschland scheitern. Die digitale Verwaltung betrifft nicht nur Städte wie Hamburg oder München, sondern auch kleine Verwaltungsgemeinschaften. Gerade dort fehlen aber oft das Know-how und die personellen Kapazitäten, um die Verwaltungsdigitalisierung substanziell voranzutreiben.

Unsere Initiative „Digitales Amt“ zeigt, wie groß die Bandbreite zwischen digitalen Vorreitern und den analogen Nachzüglern ist. Deswegen müssen wir als Länder gemeinsam mit dem Bund dafür sorgen, dass selbst im kleinsten Dorf die digitale Verwaltung Einzug erhält.“