Pressemitteilungen

Gerlach fordert Rechtssicherheit für Unternehmen bei Cloud-Anwendungen: Brauchen dringend juristische Leitplanken für US-Anbieter

17. Februar 2021

Angesichts drohender Millionenstrafen fordert Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen bei Cloud-Anwendungen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum sogenannten Privacy Shield-Abkommen verstoßen viele US-Cloud-Dienste eventuell gegen europäische Datenschutzstandards. Staatsministerin Gerlach betont: „Unsere europäischen Unternehmen müssen handlungsfähig bleiben. Deshalb muss die EU-Kommission europäische Datenschutzstandards in den Verhandlungen mit den USA durchsetzen. Alternativ müssen Übergangsfristen für die Umstellung oder Zertifizierungsmöglichkeiten für US-Unternehmen geschaffen werden. Dem einzelnen Unternehmen das Haftungsrisiko aufzubürden, ist für unsere Unternehmen nicht akzeptabel. Außerdem müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass künftig auch europäische Cloud-Anbieter als tragbare Alternativen zur Verfügung stehen. Wir brauchen deshalb zügig klare juristische Leiplanken für US-Dienstleister mit Cloud-Anwendungen.“

Durch das EuGH-Urteil vom 20.Juli 2020 (C 311/18) hat sich gezeigt, dass Datentransfers in Drittländer nicht ohne weiteres auf bisherige Rechtsgrundlagen gestützt werden können. Laut EuGH kann in den USA nicht von einem vergleichbaren Datenschutzniveau wie in der EU ausgegangen werden. Hintergrund ist die Bindung von US-Unternehmen an den sogenannten „CLOUD Act“, der eine Herausgabe von Daten an US-Behörden sowie nicht hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten für EU-Bürger vorsieht. Gerlach appelliert deshalb an die EU-Kommission, eine entsprechende Regelung vorzulegen: „Cloud-Anwendungen sind inzwischen für viele Unternehmen unverzichtbar. Es kann nicht sein, dass sie dabei ein hohes finanzielles Risiko eingehen, nur weil Fragen des Datenschutzes offen sind. Die Betriebe sollten grundsätzlich frei in der Wahl eines Cloud-Anbieters sein und dabei auf sichere Rechtsgrundlagen zurückgreifen können. Sonst besteht die Gefahr, dass unsere Unternehmen in ihrer digitalen Weiterentwicklung ausgebremst werden. Hier muss Europa selbstbewusst und entschlossen handeln.“