
Gerlach: Riesensprung beim Ausbau der digitalen Verwaltung / Bundesrat stimmt Registermodernisierung zu
5. März 2021
Der Bundesrat hat mit der Zustimmung zum Registermodernisierungsgesetz einen entscheidenden Schritt hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung gemacht. Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach, die sich im Bundesrat für das Gesetz stark gemacht hat, erklärt: „Das ist ein Riesensprung bei der Verwaltungsmodernisierung in Deutschland. Unsere Bürgerinnen und Bürger fordern zu Recht serviceorientierte, digitale Behörden. Durch die Registermodernisierung ersparen wir ihnen beispielsweise den Aufwand, Nachweise, wie etwa eine Geburtsurkunde, bei jedem Antrag erneut vorzulegen. Das ist dann möglich, wenn aktuelle Daten vorliegen und den Bürgerinnen und Bürgern zweifelsfrei zugeordnet werden können. Es freut mich sehr, dass wir im Bundesrat den Weg dafür bereiten konnten.“
Derzeit verfügt die deutsche Registerlandschaft über mehr als 375 Registertypen. Diese sind zum Teil zentral, aber auch dezentral geführt. Qualität und Aktualität der Daten sind über die verschiedenen Register hinweg sehr unterschiedlich. Für die klare Identifizierung einer Person wird künftig als zentrales Merkmal die Steueridentifikationsnummer verwendet. Durch das Gesetz wird damit ein registerübergreifendes Identitätsmanagement ermöglicht, um so die Verwaltungsdigitalisierung datenschutz- und verfassungskonform voranzutreiben.
Gerlach betont: „Entscheidend ist für mich ein hohes Datenschutzniveau, das durch das Registermodernisierungsgesetz erfüllt wird. Bei Datenübermittlungen über verschiedene Verwaltungsbereiche hinweg prüfen unabhängige Stellen im Voraus, ob eine Abfrage und die dazugehörige Übermittlung gestattet sind. Die Bürgerinnen und Bürger können zudem über ein sogenanntes Datencockpit nachträglich Auskunft erhalten, welche konkreten Daten zwischen Behörden übermittelt wurden. Das schafft Transparenz. Wir nehmen zur Umsetzung der Registermodernisierung die Einwilligung und damit Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger klar in den Fokus. Das neue Registermodernisierungsgesetz erleichtert damit auch den Bürgerinnen und Bürgern den Umgang mit ihren eigenen Daten.“
Nach Zustimmung durch den Bundesrat wird das Registermodernisierungsgesetz nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt. Nähere Informationen zum Gesetz finden Sie auch auf der Website der Bundesregierung.
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HERAUSGEBER
Bayerisches Staatsministerium für Digitales