
Gerlach und Aiwanger: Digitale Lösungen für Corona-Management nutzen / Luca-App steht zur Kontaktnachverfolgung bereit / Ab 10. Mai Corona-Lockerungen in Bayern
7. Mai 2021
Kurz vor den für den Freistaat geplanten Öffnungsschritten am 10. Mai sprechen sich Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger für die stärkere Nutzung digitaler Anwendungen aus. Die Luca-App kann zur Corona-Kontaktnachverfolgung genutzt werden. Das Luca-System steht in allen bayerischen Landkreisen kostenlos zur Gäste-Registrierung zur Verfügung.
Digitalministerin Gerlach erklärte: „Wir wünschen uns alle sehr, endlich mal wieder in den Biergarten gehen zu können oder ins Kino. Noch ist die Pandemie allerdings leider nicht überwunden. Deshalb ist die Möglichkeit der Kontaktnachverfolgung bei bestätigten Infektionsfällen nach wie vor immens wichtig. Digitale Lösungen sind hier deutlich praktikabler als Papierlisten und erleichtern es den Gesundheitsämtern Infektionsketten schneller und effektiver zu durchbrechen und weiter Ansteckungen zu verhindern.“
Wirtschaftsminister Aiwanger betonte: „Ab kommender Woche sperrt Bayern wieder schrittweise auf. Im Gegensatz zum letzten Jahr sollte jetzt mehr auf digitale Lösungen anstelle der Zettelwirtschaft gesetzt werden, von der Gästeregistrierung über Dokumentation der Testergebnisse bis zur Kontaktnachverfolgung. Das spart Arbeit und bietet mehr Datenschutz als offen einsehbare Gästelisten. Zusammen mit den Hygienekonzepten der Gastwirte und Unternehmen verschaffen uns die Apps und digitalen Anwendungen wieder mehr Normalität in unserem Alltag, wenngleich einige Bürger digitalen Lösungen skeptisch gegenüberstehen. Auch diese Bedenken müssen wir ernst nehmen und die Systeme immer wieder kritisch hinterfragen und verbessern.“
Die Staatsregierung hat eine Reihe von Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen ab dem 10. Mai beschlossen. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 bzw. unter 50 können die Kreisverwaltungsbehörden Erleichterungen für die Außengastronomie (Öffnung bis 22 Uhr), für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport zulassen. Die Öffnungen sind allerdings mit erforderlichen Schutz- und Hygienekonzepten verbunden. Um den Gesundheitsämtern im Infektionsfall eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen, steht in Bayern unter anderem das Luca-System zur Verfügung.
Unternehmen, Organisationen oder auch Privatpersonen in Bayern können zur Corona-konformen Registrierung von Besuchern auf der Internetseite von Luca (www.luca-app.de) kostenlos einen oder mehrere Standorte anmelden und einen QR-Code generieren. Besucher mit einer installierten Luca-App auf dem Smartphone können über einen Scan dieses QR-Codes ganz einfach einchecken. Auch sie müssen nichts bezahlen. Im Falle einer bestätigten Corona-Infektion erfolgt über die Luca-App eine erste Warnung. Die Daten werden direkt und verschlüsselt an die Gesundheitsämter weitergeleitet und können dort für eine mögliche Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt mit Betroffenen genutzt werden. Eine Erweiterung, mit der künftig auch Testnachweise im System hinterlegt werden können, ist in Vorbereitung.
Im Gegensatz zu analogen Papierlisten sind die persönlichen Daten der Gäste im Luca-System zu keinem Zeitpunkt für die Gastgeber sichtbar. Sie können ausschließlich von den Gesundheitsämtern entschlüsselt werden. Die bayerischen Datenschutzbehörden waren bei der Umsetzung des Systems eng eingebunden. Laut Bayerischem Landesamt für Datenschutzaufsicht wurden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens die technische Grundarchitektur des Systems und insbesondere das durchgängige Verschlüsselungskonzept der Kontaktdaten als grundsätzlich belastbar eingeschätzt. Im Weiteren seien keine Anhaltspunkte für den Einsatz hinderliche datenschutzrechtliche Mängel gefunden worden.
Pressemitteilung
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HERAUSGEBER
Bayerisches Staatsministerium für Digitales