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Gerlach zu Russland-Ukraine-Krieg: Bundeswehr auch für die Verteidigung des Cyberraums rüsten  / Digitalministerin fordert Prüfung von Hackbacks

8. März 2022

Angesichts hybrider Kriegsführung wie in der Ukraine fordert Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach einen signifikanten Anteil des aktuell diskutierten Sondervermögens der Bundeswehr in die Ausstattung der Cybertruppe zu investieren. Deutschland müsse auch im Cyberraum erfolgreich verteidigt werden können. Der Russland-Ukraine-Krieg zeige eindrücklich die gestiegene Bedeutung hybrider Kriegsführung. Gerlach erklärt: „Hybride Kriegsführung, wie man sie derzeit im Krieg gegen die Ukraine beobachten kann, folgt nicht mehr den Regeln der klassischen Kriegsführung. Wenn die deutsche Sicherheitspolitik neu ausgerichtet werden soll, muss sie auch die Bedrohungen des digitalen Zeitalters in den Blick nehmen.“

Die angekündigten 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr dürfen nach Ansicht vom Gerlach nicht nur in neue Kampfflugzeuge und Panzer investiert werden. Mindestens genauso relevant sei es, sich gegen Desinformationskriege und Cyberangriffe zu wappnen. Die Digitalisierung der Bundeswehr und die Stärkung ihrer materiellen und personellen Ressourcen für Aufgaben der Cyberverteidigung müssen gerade jetzt weiter konsequent gestärkt werden. Dabei sind neben der materiellen Ausstattung selbstverständlich auch die personellen Ressourcen besonders in den Fokus zu nehmen, um hybriden Bedrohungen begegnen zu können. Der Staat müsse hier weitere Anreize schaffen, um exzellent ausgebildete Menschen für den wichtigen Sicherheits- und Verteidigungssektor unseres Landes zu gewinnen.

Gerlach: „Wir sind den Gefahren des Cyberraums durchgehend ausgesetzt, in kriegerischen Auseinandersetzungen umso mehr. Die Cyberabwehr muss deshalb mit höchster Priorität weiter gestärkt werden. Deutschland muss auch in der Lage sein, im Falle eines Hackerangriffs auf deutsche Stromnetze oder andere wichtige Infrastrukturen nicht nur passiv, sondern auch aktiv darauf reagieren zu können.“ Dabei dürfe auch der Einsatz von Hackbacks nicht ausgeschlossen werden. Gerlach: „Die neue Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag grundsätzlich gegen den Einsatz sogenannter Hackbacks ausgesprochen. Das sollte noch einmal überdacht werden. Wir müssen uns in diesen Zeiten darauf einstellen, dass allein eine passive Cyberabwehr nicht mehr ausreicht und wir zumindest darauf vorbereitet sein müssen, in gewissem Umfang auch aktive Abwehrmaßnahmen ergreifen zu können. Die Bundesregierung sollte ihre Aussagen zu Cyberabwehr und Hackbacks deshalb möglichst zeitnah konkretisieren.“