Kinos in Bayern dürfen nach Corona-Schließung wieder öffnen / Gerlach: Mit Starthilfen gut aus der Krise kommen
15. Juni 2020
Nach der Corona-bedingten Schließung dürfen Kinos in Bayern ab sofort wieder öffnen. Allerdings müssen sie sich dabei an die Vorgaben des Hygienekonzepts halten. Die für die Kinos zuständige Digitalministerin Judith Gerlach erklärt: „Ich freue mich, dass es jetzt wieder losgeht. Ein gemeinsames Kinoerlebnis mit Freunden und bei einer Tüte Popcorn ist einfach unersetzlich schön. Um den Kinobetreibern in der schwierigen Anlaufphase unter die Arme zu greifen haben wir bereits umfangreiche Starthilfen in Höhe von insgesamt 12 Millionen Euro beschlossen. Ich hoffe, dass die Filmtheater in Bayern damit trotz aller Schwierigkeiten gut aus dieser Krise kommen.“
Das Hygienekonzept für Kinobetriebe berücksichtigt einerseits die Belange des Infektionsschutzes, andererseits die Belange von Kinobetreibern und -besuchern. So muss auch in den Kinos ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen in allen Räumen eingehalten werden. Analog zum Schutz- und Hygienekonzept für Konzerte und Theateraufführungen gilt in dieser ersten Stufe der Öffnung eine Obergrenze von 50 Personen in geschlossenen Räumen. In einer zweiten Stufe soll die Obergrenze auf 350 Personen ausgeweitet werden. Im gesamten Kinogebäude herrscht Maskenpflicht. Die Filmtheater dürfen allerdings weiterhin Getränke und Speisen verkaufen und die Mund-Nasen-Bedeckung darf im Kinosaal zum Verzehr abgenommen werden.
Um mögliche Umsatzeinbußen in der Anlaufphase abzufedern, hat die Staatsregierung umfangreiche Starthilfen beschlossen. Insgesamt stehen 12 Millionen Euro bereit, vor allem für kleine Kinos mit bis zu sieben Leinwänden aber auch für größere inhabergeführte Filmtheater. Das Geld soll die Betreiber in den ersten Monaten nach der Wiedereröffnung bis Ende 2020 unterstützen, um hier existenzbedrohende Notlagen zu verhindern.
Weitere Infos zum Hygienekonzept für Kinobetriebe: www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-336
Pressemitteilung
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HERAUSGEBER
Bayerisches Staatsministerium für Digitales

