Gerlach begrüßt Digitale-Familienleistungen-Gesetz / bayerischer Vorstoß für Unternehmenskonto beschlossen
24. Juni 2020
Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts für das neue Digitale-Familienleistungen-Gesetz. Damit soll ermöglicht werden, dass Eltern künftig mit einem einzigen digitalen Antrag die Geburtsurkunde, das Elterngeld, das Kindergeld und den Kinderzuschlag beantragen können. Gerlach erklärte: "Junge Eltern sollten ihre Zeit mit ihrem Kind und nicht mit Verwaltungsanträgen verbringen. Das neue Gesetz geht deshalb genau in die richtige Richtung und macht wichtige Leistungen des Staates für Familien leichter zugänglich. Wir werden diesen Weg entschlossen weitergehen und auch in Bayern bereits bis Ende des Jahres die 54 wichtigsten Verwaltungsdienstleistungen online zur Verfügung stellen.“
Der Gesetzentwurf, der mehrere Themenbereiche umfasst, hat auch entscheidende Bedeutung für die digitale Verwaltung in der Wirtschaft. Bayern treibt hier seit Anfang des Jahres den Aufbau eines bundesweit einheitlichen Unternehmenskontos voran. Damit können Unternehmen alle wirtschaftsrelevanten Leistungen online beantragen. Bayern setzt hier auf die bei der Steuer etablierte ELSTER-Technologie. Der Gesetzentwurf schafft dafür jetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen. Gerlach sagte: "Bayern hat sich hier mit einem innovativen Vorschlag durchgesetzt. Die eindeutige Identitätsüberprüfung ist immer noch ein schwieriger Punkt bei der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen. Mit dieser Gesetzesänderung werden die Weichen für die digitale Verwaltung klar in Richtung Zukunft gestellt."
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HERAUSGEBER
Bayerisches Staatsministerium für Digitales

