
Mehr Schutz gegen Hass und Hetze im Netz: Bayern setzt sich mit wichtigen Verbesserungen im Bundesrat durch
8. Februar 2024
Mehr Schutz gegen Hass und Hetze im Internet: Der Bayerische Digitalminister Dr. Fabian Mehring hat sich für Bayern im Bundesrat mit wichtigen Verbesserungen beim Gesetzentwurf zum Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) durchgesetzt. Damit nimmt der Bundesrat gegenüber der Bundesregierung eindeutig Stellung, um den Schutz von Nutzerinnen und Nutzern im Internet in einigen entscheidenden Punkten zu verbessern:
- Rechtssicherheit und Meldepflicht stärken: Der Bundesrat verlangt nun eine rechtssichere Meldepflicht für Straftaten gegen die öffentliche Ordnung im Netz. Bisher war nur eine eindeutige Meldepflicht für Straftaten, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellen, vorgesehen. Mit dieser Ergänzung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Plattformbetreiber beispielsweise nationalsozialistische Symbole wie Hakenkreuze den Strafverfolgungsbehörden melden müssen.
- Fristgebundene Löschfristen einführen: Der Bundesrat drängt auf die Einführung von wirksamen sanktionsbewehrten fristgebundenen Löschfristen von strafbaren Inhalten auf Online-Plattformen. Die aktuell im DDG vorgesehene wenig konkrete Regelung wäre ein Rückschritt gegenüber der aktuellen Gesetzeslage in Deutschland.
- Länderkompetenz im Datenschutz berücksichtigen: Der Bundesrat fordert die Zuständigkeit der Landesdatenschutzaufsichtsbehörden mit ihrer umfassenden Expertise und Vollzugserfahrung im Datenschutz bei der Umsetzung des Digitale-Dienste-Gesetzes. Die Länder sind hier kompetent und zuständig!
Digitalminister Dr. Fabian Mehring: „Bayern setzt erneut Standards in der digitalen Welt. Wir freuen uns, dass sich der Bundesrat mit einer quer über die Länder erzielten großen Mehrheit gegenüber der Bundesregierung positioniert hat, den Schutz von Nutzerinnen und Nutzern im Netz entscheidend zu verbessern und eine weitere Spaltung unserer Gesellschaft zu verhindern. Jetzt ist die Bundesregierung aufgefordert, die aus Bayern heraus initiierten Nachbesserungen schnell im Gesetzesentwurf umzusetzen.“
Mit der Initiative reagiert Bayern auf eine besorgniserregende Entwicklung: Drei Viertel aller Deutschen gaben in einer Forsa-Umfrage an, selbst bereits Hass im Netz erlebt zu haben. Die Einführung des Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) setzt eine europäische Richtlinie des Digital Services Act (DSA) in deutsches Recht um und soll das Sicherheitsgefühl der Menschen in der digitalen Welt wieder stärken.
Pressemitteilung
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HERAUSGEBER
Bayerisches Staatsministerium für Digitales