
Neue TUM-Forschungsstelle für die Digitalisierung der Verwaltung / Gerlach: Ideale wissenschaftliche Ergänzung
3. Juni 2020
Der Ausbau der digitalen Verwaltung in Bayern wird jetzt durch eine neue Einrichtung wissenschaftlich begleitet. Die Technische Universität München (TUM) hat eine einzigartige Forschungsstelle für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung gegründet. Das TUM Center for Digital Public Services wird die juristischen Grundlagen und konkrete rechtliche sowie technisch-organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten für die Verwaltungsmodernisierung erarbeiten und gemeinsam mit der Hochschule für Politik München als TUM Think Tank fungieren. Gefördert wird die Einrichtung vom Bayerischen Staatsministerium für Digitales.
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Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach betont: „Wir wollen in Bayern nicht nur eine umfassende, sondern auch eine möglichst effiziente, sichere und bürgerfreundliche digitale Verwaltung. Dazu ist es wichtig, dass wir einen tiefen Einblick in die rechtlichen und technischen Möglichkeiten haben. Die neue Forschungsstelle der TUM ist für uns eine ideale wissenschaftliche Ergänzung und ein weiterer Schritt zu einer bestens ausgebauten digitalen Verwaltung in Bayern.“
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Bund, Länder und Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Dabei stellen sich zahlreiche ungeklärte Rechtsfragen, beispielsweise zum Datenschutz. Das TUM Center for Digital Public Services soll hier rechtlich Grundlagen erforschen sowie konkrete Vorschläge für die juristische und technisch-organisatorische Ausgestaltung von Digitalisierungsprojekten in der öffentlichen Verwaltung erarbeiten. In einem interdisziplinären Ansatz arbeiten dabei Juristinnen und Juristen gemeinsam mit Expertinnen und Experten der Sozialwissenschaften und der Informatik.
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„Wir begreifen das Recht nicht als Hürde, sondern als Gestaltungsfaktor“, sagt Prof. Dirk Heckmann, Direktor der Forschungsstelle und Inhaber des TUM Lehrstuhls für Recht und Sicherheit der Digitalisierung. „Das heißt, wir werden die Rechtslage nicht nur analysieren, sondern aufzeigen, wie rechtliche Aspekte bei der Entwicklung von E-Government-Diensten von Anfang an genauso produktiv mitgedacht werden können wie IT-Fragen oder die Bedienbarkeit.“
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Prof. Thomas F. Hofmann, Präsident der TUM, betont: „Mit dieser deutschlandweit einzigartigen Einrichtung schaffen wir einen Brückenkopf zwischen interdisziplinärer Spitzenforschung und moderner Verwaltungspraxis des neuen Jahrzehnts. So wollen wir einen entscheidenden Beitrag leisten, die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der öffentlichen Verwaltung deutlich schneller, effizienter und nutzerfreundlicher zu machen. Unmittelbar einfließen werden die Erkenntnisse auch in die Digitalisierung der TUM-Verwaltung, die derzeit als integraler Bestandteil der TUM AGENDA 2030 und als Projekt der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder mit großen Schritten voranschreitet.“
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HERAUSGEBER
Bayerisches Staatsministerium für Digitales