Der bayerische Digitalcheck

Digitalcheck – Gesetze fit für die digitale Zukunft machen

Die Digitalisierung verändert die Art und Weise, wie Behörden und Verwaltungen arbeiten, grundlegend. Durch den Einsatz digitaler Technologien können Verwaltungsprozesse optimiert, automatisiert und beschleunigt werden. Die Effizienz steigt und bürokratischer Aufwand wird reduziert. Dank digitaler Dienstleistungen können Bürgerinnen und Bürger Behördenangelegenheiten einfach und effizient von zu Hause aus oder unterwegs erledigen, ohne lange Wartezeiten oder Papierkram. Um diesen Wandel zu ermöglichen, müssen auch die zugrunde liegenden Gesetze und Verordnungen digitaltauglich sein.


Was genau bedeutet digitaltauglich?

Wir haben sieben Grundsätze erarbeitet, anhand derer alle neuen Gesetze und Verordnungen auf ihre Digitaltauglichkeit überprüft werden können. Digitalisierungshemmnisse können so bereits in der Entwurfsphase erkannt werden. So werden von Beginn an die Weichen für eine erfolgreiche Digitalisierung gestellt.

Zur Umsetzung wurde Anfang 2024 beim StMD eine Zentralstelle für den Digitalcheck eingerichtet. Dort wird die Beachtung der Grundsätze im Zuge des Digitalchecks bei allen Gesetz- und Verordnungsentwürfen der Staatsregierung geprüft, vor allem aber wird den Ressorts umfangreiche Beratung und Unterstützung bei der Erstellung digitaltauglicher Regelungen angeboten.


Die sieben Grundsätze, erste Informationen zum Umgang mit dem Digitalcheck in unserem Starterpaket und die Kontaktdaten der Zentralstelle für den Digitalcheck finden Sie hier:

  1. Eindeutigkeit als Voraussetzung für die digitale Umsetzbarkeit
  2. Ermöglichung digitaler Kommunikation
  3. Wiederverwendung von Daten und Standards
  4. Datenschutz und Informationssicherheit
  5. Möglichkeit der automatisierten Sachbearbeitung
  6. Berücksichtigung vorhandener Infrastrukturen
  7. Vermeidung von Missbrauch und Fehlern

Das Starterpaket zum Digitalcheck (PDF, 488 KB) ist eine Handreichung zum Umgang mit dem Digitalcheck für alle mit dem Entwurf von Vorschriften befassten Mitarbeitenden der Ressorts der Bayerischen Staatsregierung (Stand: 14.05.2024).

Rechtsgutachten der Universität Passau zum Thema digitale Kommunikation

Die Universität Passau hat im Auftrag der Zentralstelle für den Digitalcheck ein Rechtsgutachten zum Thema digitale Kommunikation erstellt. Das Gutachten untersucht die Funktionen unterschiedlicher Formvorschriften und zeigt auf, wie diese im digitalen Raum erfüllt werden können. Darüber hinaus beleuchtet es die rechtlichen Spielräume und Grenzen einer rechtssicheren Ausgestaltung einer Digital-Only-Verwaltung. Es bietet einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, zeigt mögliche Handlungsoptionen auf und kann als ergänzende Informationsgrundlage bei der Erarbeitung digitaltauglicher Regelungen herangezogen werden.

Interessierte können das vollständige Gutachten hier herunterladen.


Bitte beachten: Beim Rechtsgutachten handelt es sich um eine wissenschaftliche Ausarbeitung der Universität Passau, die wir für potenziell hilfreich halten und daher im Kontext des Digitalchecks zur Verfügung stellen. Die darin enthaltenen Bewertungen und Schlussfolgerungen sind wissenschaftlicher Natur und dienen der fachlichen Orientierung. Die rechtliche Beurteilung konkreter Einzelfälle bleibt den jeweils zuständigen Stellen vorbehalten.


Rechtsgrundlagengenerator

Das Kompetenzteam Datenschutz des IT-Planungsrats hat einen Rechtsgrundlagengenerator entwickelt. Der RGL-Generator bietet eine interaktive, kompakte und strukturierte Unterstützung für die Formulierung datenschutzrechtlicher Rechtsgrundlagen. Er kann als interaktive Anwendung auf der Internetseite des IT-Planungsrats heruntergeladen und nach der dort vorgegebenen Anleitung benutzt werden.


Bitte beachten: Beim RGL-Generator handelt sich um ein Produkt des IT-Planungsrats, das wir für potenziell hilfreich halten und daher auch im Kontext des Digitalchecks zur Verfügung stellen, für das wir aber keine Gewähr übernehmen. Die Ergebnisse bedürfen in jedem Fall der einzelfallbezogenen Würdigung und Beurteilung durch die für Datenschutz zuständigen Expertinnen und Experten in den jeweiligen Ressorts.


Digitalcheck des Bundes

Unter https://erarbeiten.digitalcheck.bund.de/ bieten die Kolleginnen und Kollegen vom Digitalcheck des Bundes zahlreiche Tipps, Vorschläge und Beispiele für die Erstellung digitaltauglicher Normen. Auch wenn sich die Konzepte in Bayern und im Bund leicht unterscheiden, halten wir die vorgestellten Schritte (1) Vorprüfung und (2) Erarbeiten des Regelungsvorhabens für sehr hilfreich.

Die weiteren Schritte zur Dokumentation und Prüfung durch den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) sind auf Bayern hingegen nicht übertragbar. Halten Sie sich hier bitte unbedingt an unser Starterpaket.

Ansprechpartner

Für den Digitalcheck stehen Ihnen im StMD die Mitarbeitenden der Zentralstelle für den Digitalcheck gerne als Ansprechpartner zur Verfügung:


Thilo Schmidt (Leiter)

Lothar Walther

Vivien Graßmann

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