Wenn das Weihnachtsgeschenk nicht gefällt / Gerlach: Wer online gekauft hat, hat Umtauschrechte
26. Dezember 2021
Zehn Paar Socken? Ein hässlicher Kochtopf? Oder Schuhe in der falschen Größe? Wer unter dem Christbaum unpassende oder missliebige Geschenke gefunden hat, hat in der Regel trotzdem ganz gute Karten – vor allem, wenn die Geschenke online gekauft wurden. Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach weist darauf hin, dass fast jeder im Internet geschlossene Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden kann. Für online gekaufte Waren bedeutet das, dass sie auch ohne Angabe von Gründen innerhalb dieser Zeit zurückgeschickt werden können.
Gerlach erklärt: „Der Verbraucherschutz ist bei Onlinegeschäften in der Regel sehr hoch. Hier haben Kunden sogar ein gesetzlich verankertes Widerrufsrecht. Aber auch bei unpassenden Geschenken, die im Laden gekauft wurden, sind viele Händler kulant und räumen ein Umtauschrecht ein. Eventuell freut man sich dann eben im zweiten Anlauf nochmal über den Pullover in der dann passenden Größe oder den Kopfhörer mit dem jetzt richtigen Stecker.“
Wichtig bei online gekaufter Ware ist, dass die Zwei-Wochen-Frist zur Rückgabe über die Festtage noch nicht abgelaufen ist. Auch Sonn- und Feiertage zählen mit. Die Ware kann innerhalb dieser Zeit ohne Angaben von Gründen zurückgegeben oder umgetauscht werden. Die Kosten für die Rücksendung kann der Anbieter dem Kunden allerdings auferlegen. Ausgenommen von einem Umtausch sind personalisierte oder verderbliche Waren, bestimmte Waren, die aus hygienischen Gründen nach Öffnung der Verpackung nicht mehr genutzt werden können, sowie Video-, Audio- und Softwaredatenträger in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Pressemitteilung
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HERAUSGEBER
Bayerisches Staatsministerium für Digitales

