
Pakt Digitale Infrastruktur
Mobilfunknetze, die Anwendungen in Echtzeit ermöglichen, und Datenaustausch auf Gigabit-Niveau sind die Grundlage dafür, dass die digitale Transformation gelingt. Mit dem Pakt Digitale Infrastruktur schafft die Bayerische Staatsregierung gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Netzbetreibern die Voraussetzungen dafür.
Ziel ist, Glasfaser bis in die Gebäude zu bringen, 5G-Netze auszubauen und die Rahmenbedingungen für den Infrastrukturausbau zu verbessern – damit an den Orten, wo Menschen leben, arbeiten, sich fortbewegen und sich regelmäßig aufhalten, leistungsfähige Fest- und Mobilfunknetze zur Verfügung stehen.
Mit dem „Pakt Digitale Infrastruktur” baut der Freistaat seine Führungsposition bei neuen Technologien weiter aus.
Schwerpunkte und Ziele
- Bessere Breitbandversorgung: Schaffung der Möglichkeit einer Glasfaseranbindung für zahlreiche weitere Haushalte
- Deutlicher Ausbau des Mobilfunknetzes: rund 8.400 5G-Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen
- Beschleunigte Genehmigungsverfahren für den Bau von Mobilfunkmasten
- Alternative Verlegemethoden für den Glasfaserausbau
- Personelle Verstärkung im Bayerischen Mobilfunkzentrum
- Neue Technologien auf den Weg bringen
Umsetzungsstand (Ende 2025)
Bis Ende 2025 wurden im Rahmen des Pakts Digitale Infrastruktur folgende wesentliche Fortschritte erzielt:
- Es wurden nahezu 9.400 Mobilfunkmasten technologisch aufgerüstet, sodass das ursprüngliche Ziel von 6.400 Mast‑Aufrüstungen weit übertroffen wurde.
- 2.332 neu errichtete Mobilfunkmasten wurden realisiert; damit wurde das Ziel von 2.000 neuen Mobilfunkstandorten deutlich übertroffen.
- Mehr als 130 weiße Flecken in der Mobilfunkversorgung wurden geschlossen.
- Nach Angaben der Netzbetreiber haben mehr als 1,75 Millionen Haushalte während der Laufzeit des Pakts die Möglichkeit einer Glasfaserversorgung erhalten.
Staatliche Maßnahmen
- Am 01.07.2023 trat das Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung in Kraft; Mobilfunkmasten bis 15 m Höhe im Innenbereich und bis 20 m Höhe im Außenbereich können verfahrensfrei errichtet werden, und für weitere Mastbauten gilt eine Genehmigungsfiktion.
- Seit dem 01.03.2023 gelten aufgrund der Änderung des Bayerischen Straßen‑ und Wegegesetzes (BayStrWG) weniger strenge Vorgaben für Mobilfunkanlagen in der Anbauverbotszone von Staats‑ und Kreisstraßen.
- Der Freistaat hat sich beim Bund für eine Beschleunigung des DIN‑Normierungsprozesses zur mindertiefen Verlegung eingesetzt; mit DIN 18220 bestehen seit dem 28.07.2023 klare Rahmenbedingungen für einen zügigen, ressourcenschonenderen Glasfaserausbau.
- Damit wurden die staatlichen Zusagen in Bezug auf den Pakt umfassend erfüllt.