Verleihung des Bayerischen Filmpreises im Mai 2022 / Gerlach: „Filmemacher in feierlichem Rahmen auszeichnen“
17. November 2021
Der Bayerische Filmpreis 2021 soll am 20. Mai 2022 im Rahmen einer feierlichen Gala im Münchner Prinzregententheater verliehen werden. Aufgrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird die traditionell im Januar stattfindende Preisverleihung auf diesen Termin im Frühjahr verlegt. Bayerns Film- und Digitalministerin Judith Gerlach erklärt: „Die Verleihung des Bayerischen Filmpreises ist einer der wichtigsten Termine im Jahr für die Filmbranche. Die Würdigung unserer herausragenden Preisträgerinnen und Preisträger ist mir dabei ein Herzensanliegen. Ich hoffe deshalb sehr, dass wir uns im Mai wieder alle gemeinsam mit der Filmbranche und dem Publikum treffen und unsere kreativen Filmemacher in feierlichem Rahmen auszeichnen können. Nichts kann persönliche Begegnungen und den bayerischen roten Teppich bei der Verleihung des Filmpreises ersetzen.“
Pressemitteilung
- Rückenwind für Bayerns Games-Branche: 16 Projekte erhalten Förderempfehlung über 871.000 Euro // Digitalminister Dr. Fabian Mehring: „Bayern ...
- Statement von Digitalminister Dr. Fabian Mehring zu Gitta Connemann als neue Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales ...
- Mehring bringt Photonen-KI in den Mittelstand / Kick-off für die fünfte Runde von „KI-Transfer Plus“: 16 Unternehmen starten mit neuester ...
- Aktuelle Stunde im Bayerischen Landtag: Digitalminister zieht eindrucksvolle Halbzeitbilanz // Minister Mehring: „Bayern ist deutscher Meister ...
- Digitalminister Dr. Fabian Mehring eröffnet Sommer EXPO des XR Hub Würzburg: „Würzburg zeigt eindrucksvoll, dass die digitale Zukunft made ...
- Digitalminister ist Schirmherr der sparkscon: Dr. Mehring eröffnet Deutschlands größte Digital-Experience-Konferenz in Augsburg! Minister ...
- Digitalminister Mehring widerspricht EU-Expertenkommission bei Social-Media-Verbot: „Symbolpolitik statt echtem Jugendschutz"
- Digitalminister Dr. Fabian Mehring zur Chatkontrolle: „Kein Grundrechtseingriff im Hauruck-Verfahren“
HERAUSGEBER
Bayerisches Staatsministerium für Digitales

